(openPR) 27.09.2010. Der Beginn des neuen Schul- und Kindergartenjahres hat erst begonnen und so manche Eltern überlegen, wie ihre Kinder bei Unfällen abgesichert sind. Die gesetzliche Unfallversicherung deckt Unfälle von Kindern lediglich in der Schule oder im Kindergarten oder auf dem direkten Weg von und zur Schule oder Kindergarten ab, warnt die Heilbronner Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. Schon kleinere Umwege können den gesetzlichen Versicherungsschutz gefährden. Untersuchungen zeigen, dass die meisten Unfälle mit und von Kindern in der Freizeit passieren.
Neugier und Erforscherdrang sind Kindern angeboren. Sie müssen alles untersuchen, ergründen, erklimmen, die Gefahrenquellen für Kinder sind unzählig. Und das Risiko steigt, sobald sie aus dem Krabbelalter heraus sind und ihre Umgebung auf den eigenen Beinen oder später auch mit dem Fahrrad, Inlinern und anderen Fortbewegungsmitteln erkunden wollen.
Hier ist dringend zu einer privaten Unfallversicherung geraten. Es ist für die Eltern schon schmerzlich genug, wenn ihr Kind durch einen Unfall zu Schaden kommt, aber bei möglichen bleibenden, schweren körperlichen Schäden, oft mit einer lebenslangen Behinderung gepaart, kommt zusätzlich noch der finanzielle Faktor hinzu. In diesem Fall braucht die Familie und vor allem das betroffene Kind ausreichende finanzielle Mittel um das Leben nach einem tragischen Unfall meistern zu können.
Eine Unfallversicherungssumme sollte daher in ausreichender Höhe abgeschlossen werden. Eine Versicherungssumme von mindestens 100.000 Euro als Grundsumme mit einer Progression von mindestens 350 Prozent sollte gewählt werden, empfiehlt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. Empfehlenswert ist es auch, eine kleine Todesfallsumme von beispielsweise 10.000 Euro mit zu vereinbaren. Diesen Betrag können Eltern bei Invalidität ihres Kindes im ersten Jahr nach einem Unfall als Vorauszahlung bekommen.
Einen zusätzlichen Schutz bietet die teurere Kinderinvaliditätsversicherung, die auch bei Invalidität durch Krankheit zahlt. Hier ist jedoch ein ausreichender Schutz nicht einfach zu bekommen, weil die Versicherungssumme oft begrenzt ist. Weitere Absicherungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche bieten Schulunfähigkeitsversicherungen, Grundfähigkeitsversicherungen und ab 15 Jahren Berufsunfähigkeitsversicherungen. Dabei gilt es jedoch die Bedingungen genau anzuschauen.
Mehr Informationen zum Thema, z.B. was gilt bei Abschluss alles zu beachten und wie können Kosten reduziert werden, können kostenlos unter dem Stichwort "Kinder-Versicherungsschutz" bei der GELD UND VERBRAUCHER e. V. (GVI) Neckargartacher Str. 90, 74080 Heilbronn, www.geldundverbraucher.de, Tel. (0 71 31) 9 13 32-0, Fax: (0 71 31) 9 13 32-119 oder per E-Mail






