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AgeChecker- Die Kontrolle vor dem Alkoholkonsum

23.09.201017:06 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: AgeChecker- Die Kontrolle vor dem Alkoholkonsum
Quelle: Privatfoto
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(openPR) Die Zeltfeste sind nun vorbei und wieder hatten tausende Jugendliche zum ersten Mal Kontakt mit dem Alkohol. Meistens sind die Eltern bei den weiteren Festen nicht mehr dabei und es wird heftig "Vorgeglüht". Laut Jugendschutzgesetz dürfen hochprozentige Alkoholgetränke nicht an Personen unter 18 Jahren verkauft werden. Da stellt sich einem die Frage: "Woher bekommen die Jugendlichen dann eigentlich den Alkohol?"



Teilweise kennen die Jugendlichen ein paar Läden, wo man immer was bekommt oder sie haben ältere Freunde, die schon über 18 sind. Manchmal klappt es mit der Behauptung, man sei über 18, habe aber seinen Personalausweis vergessen. Am schlimmsten ist aber, wenn sich die Kassiererin einfach nur verrechnet und deswegen den hochprozentigen Alkohol an die Jugendlichen verkauft.
Eine tolle Erfindung von Hannes Schuster kann dem Kassier so manche Stresssituation erleichtern.

Erfindung
Beim AgeChecker handelt es sich um ein kreditkartengroßes Gerät. Problemlos und mit einem Blick ist es möglich das Mindestalter der Jugendlichen zu überprüfen. Es gibt ihn jetzt in zwei Varianten, einmal den "AgeChecker 16/18" und den "AgeChecker pro". Auf dem Display dieser beiden Geräte sind zwei Felder ersichtlich. Das erste Feld zeigt beispielsweise das Geburtsdatum für das Mindestalter für 16jährige, im zweiten Feld für 18jährige an. Somit erspart man sich die komplizierte Rechnerei und kann sich manchen Ärger damit ersparen. Wenn der Jugendliche also das Mindestalter erreicht hat, kann der Alkohol problemlos ausgehändigt werden.
Das Gerät ist überall einsetzbar.
Bei der Version "AgeChecker pro" können fünf Altersgruppen (12, 14, 16, 18, 21) angewählt werden, jedoch werden nur zwei davon am Display angezeigt.

Der AgeChecker ist in seiner Anwendung nicht eingeschränkt. Er lässt sich in allen Bereichen einsetzen in denen Alkohol oder andere altersbeschränkte Produkte oder Dienstleistungen öffentlich ausgegeben oder angeboten werden. Angefangen bei Supermärkten, über Tankstellenshops, bis hin zu Trafiken und Solarien, für die seit 1. September ebenfalls ein Mindestalter von 18 Jahren gilt.

Verwertung
Für die Verwertung der Erfindung, die hervorragend als Werbeartikel geeignet ist, wurde die Firma erfinder.at beauftragt, die ihren Sitz in Salzburg und Berlin hat und Partner für eine Serienfertigung sowie für den Vertrieb sucht.
Wer weitere Informationen zur Firma erfinder.at oder zur Erfindung haben möchte, findet diese problemlos im Internet unter:


http://www.erfinder.at
http://www.patent-net.de/go/635

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