(openPR) Die Wirtschafts- und Serviceteile der Tageszeitungen sind voll mit dem Thema private Altersvorsorge. Nicht zuletzt deswegen ist inzwischen jedem klar, dass die staatliche Rente später nicht ausreichen wird. Doch welche Möglichkeiten Riester, Rürup und Co. tatsächlich bieten, wissen nur die wenigsten. Kein Wunder bei der Informationsschwemme zu diesem Thema. Julian Regenthal-Patzak berichtet:
Rürup oder Riester, das ist inzwischen die Frage, wenn es um die Wahl der richtigen privaten Altersvorsorge geht. Klar ist: beides sind Formen der privaten Altersvorsorge, klar ist auch: sowohl Riester als auch Rürup werden staatlich gefördert. Stefan Gelhausen vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft:
„Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass eine Förderung nach Riester ausschließlich sozialversicherungspflichtige Angestellte bzw. auch Beamte erhalten können. Die Rürup-Rente ist darüber hinaus auch für Selbstständige interessant, die ebenfalls die gleiche Förderung erhalten wie Angestellte.“
Der große Vorteil der Rürup-Rente: In der Ansparphase können die Bürger unversteuertes Einkommen verwenden. Die Steuerpflicht beginnt erst in der Auszahlungsphase. Ab dem Jahr 2025 können 20 000 Euro pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Noch einmal Stefan Gelhausen:
„Bei den Arbeitnehmern, bei den Angestellten ist es so, dass von dieser Summe auch noch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abgezogen werden müssen. Bei den Selbstständigen entfällt das naturgemäß. Zur Zeit, also 2005, haben wir die Möglichkeit, bis zu 12 000 Euro steuerlich geltend zu machen. Von Jahr zu Jahr steigt dieser Betrag um 2 Prozent.“
Seit dem Wegfall des Steuerprivilegs für Kapitallebensversicherungen gilt die so genannte Rürup-Rente als einer der Hoffnungsträger in Sachen private Altersvorsorge Die Rürup- oder Basisrente darf frühestens ab einem Alter von 60 Jahren und nur als lebenslange Leibrente ausgezahlt werden.
„Die Rürup- oder Basis-Rente soll vom Prinzip her eine Abbildung der gesetzlichen Rentenversicherung sein. Und von daher gibt es auch gewisse Restriktionen, so gibt es beispielsweise Einschränkungen bei der Vererbbarkeit. Als Erben sind ausschließlich die Ehepartner oder Kinder vorgesehen. Und die erhalten die Leistung ausschließlich auch in Form einer lebenslangen Rente.“
Auch kann die angesparte Summe nicht beliehen werden, wie es beispielweise bei der Kapitallebensversicherung der Fall ist.
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