(openPR) Hamburg, 1. September 2010. Ein guter Freund ist plötzlich erkrankt und kurze Zeit später völlig unerwartet gestorben. Bei Erhalt der Todesanzeige ist man erschüttert. In solchen Fällen stellt sich immer wieder die Frage: Wie verhalte ich mich jetzt korrekt?
Spontan anrufen, um Beileid auszudrücken? Das ist oft nicht willkommen, denn die vom Verlust am meisten betroffenen Personen sind wahrscheinlich so geschockt und von den Formalitäten der Beerdigung beansprucht, dass sie die Anteilnahme im Moment nicht verkraften können. Also besser nicht. Trauernde sollte man auch nie ohne Absprache besuchen. Das Beste ist, wenn die Freundschaft nicht ganz so eng war, umgehend einen persönlichen Brief auf schlichtem weißem Papier oder eine Kuvert-Karte ohne Trauer-Vordruck (!) zu schreiben – handschriftlich mit Füllfederhalter und schwarzer Tinte – falls Ihre Schrift lesbar ist. Adressieren Sie den Brief nicht „An das Trauerhaus“ – schreiben Sie an „Familie ...“ oder „Frau/Herrn ...“ Der schwarze Rand am Briefpapier wird nur vom Trauerhaus bei Todesanzeige und Danksagung verwendet. Absolut stillos sind Mail und Fax als Mittel zum Kondolieren. Es sei denn, die Trauernden wohnen in weit entfernten Ländern und Sie wollen keine Zeit verlieren, Ihr Mitgefühl auszudrücken.
Der Kondolenzbrief wird ohne Pathos und Floskeln formuliert. Schreiben Sie, was Sie mit dem Verstorbenen verbunden hat, erzählen Sie von gemeinsamen Erlebnissen und warum Sie ihn sehr geschätzt haben. Wünschen Sie den Betroffenen viel Kraft in diesen schweren Zeiten. Versichern Sie die Trauernden Ihres Mitgefühls und vermeiden Sie möglichst abgegriffene Floskeln. Bieten Sie Ihre Hilfe an, wo es angebracht ist. Drücken Sie sich nicht davor zu kondolieren, auch wenn dies unangenehme Gefühle in Ihnen weckt. Ihre Anteilnahme ist ein großer Trost für die Hinterbliebenen.
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