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(openPR) UnternehmensGrün unterbreitet Konzept für eine sozialverträgliche und zugleich entbürokratisierende Vereinfachung der Mehrwertsteuer

Berlin/Stuttgart, 19. August 2010

Mit dem am 19. August in Stuttgart vorgestellten Positionspapier zur Mehrwertsteuer ‚Fiskalische und Soziale Nachhaltigkeit durch Vereinfachung’, unterbreitet UnternehmensGrün ein Konzept mit einem einheitlichen Mehrwertsteuersatz in Höhe von 17% bei Wegfall des ermäßigten Steuersatzes von 7 %. Damit wird eine Vereinfachung bei der Steuererhebung und Bürokratieabbau für die Unternehmen erreicht. Der Vorschlag ist eine klare Abkehr vom heutigen Mehrwertsteuersatz-Dschungel (19 % und 7 %), vermeidet damit Abgrenzungsprobleme und unterbindet „Steuergestaltungen“. Für untere Einkommensgruppen wird aufkommensneutral ein sozialer Ausgleich ermöglicht.



„Viele Ermäßigungen sind schlichtweg nicht nachvollziehbar“, kritisiert Gottfried Härle, Inhaber der Brauerei Clemens Härle in Leutkirch/Allgäu, Vorstand von UnternehmensGrün und Mitverfasser des Positionspapiers die 57 existierenden Kategorien von Begünstigungen: „Worin liegt der Grund für eine Steuerermäßigung bei Trüffeln? Und warum werden sie mit dem vollen Steuersatz von 19% besteuert, wenn sie mit Essig zubereitet sind?“ hinterfragt Härle.

Das zehnseitige Positionspapier erwähnt auch die in dem komplexen Mehrwertsteuersystem angelegten Betrugsmöglichkeiten und Fehlerquellen, deren Schaden für Deutschland auf ca. 17 Mrd. Euro jährlich geschätzt wird - die sogenannte ‚Mehrwertsteuerlücke’. Davon könnte durch eine Vereinheitlichung des Steuersatzes etwa die Hälfte vermieden werden.

Der weitere Autor des Positionspapiers, Eugen Schlachter, Vorstand von UnternehmensGrün, Sprecher des Vorstandes der Raiffeisenbank Dellmensingen eG und für Bündnis 90/Die Grünen MdL in Baden-Württemberg, hebt daher auf die Einnahmenseite ab und konstatiert: „Allein die ’Vereinfachungsdividende’ eines einheitlichen Steuersatzes liegt also für Deutschland bei schätzungsweise 8 - 9 Mrd. Euro pro Jahr“. In anderen EU-Staaten ist sie noch weit höher.

Rechnerische Aufkommensneutralität führt zu einem einheitlichen Steuersatz von 16 %. UnternehmensGrün plädiert allerdings unter Berücksichtigung eines zu gewährleistenden Sozialausgleichs für einen einheitlichen Mehrwertsteuersatz von 17 %. „Eine Reform der Mehrwertsteuer, mit einem einheitlichen Steuersatz, kommt aus Sicht von UnternehmensGrün nur mit einem sozialen Ausgleich für untere Einkommensgruppen in Frage. Sie geben einen deutlich höheren Anteil ihres Einkommens z.B. für Lebensmittel aus, die heute noch mit dem ermäßigten Satz versteuert werden“, konkretisiert Gottfried Härle. Für die unterste Einkommensgruppe mit einem Haushaltseinkommen von 900 Euro ergäbe sich rechnerisch ein Sozialgleich von ca. 15 Euro pro Monat, mit einem Gesamtvolumen von rund 250 Mio. Euro jährlich. Nach Ansicht von UnternehmensGrün sollte aber der Umfang des Sozialausgleichs über Haushaltseinkommen von 900 Euro hinaus weiter gefasst werden, insbesondere für Haushalte mit Kindern. „In Form einer entsprechenden Erhöhung des Regelsatzes von ALG II bzw. des Kindergeldes für alle Familien mit niedrigen Einkommen lässt sich der Sozialausgleich ohne bürokratischen Aufwand stemmen“, so Schlachter. „Wir haben daher einen ganzen Tarifpunkt für den sozialen Ausgleich vorgesehen, dies sind ca. 11 Mrd. Euro Aufkommen pro Jahr. Dies ist das für den Sozialausgleich erforderliche Volumen. Wie der Sozialausgleich vollzogen werden soll, möchte UnternehmensGrün nicht konkret vorgeben. Vielmehr will der Verband der grünen Wirtschaft das Gespräch mit Sozialverbänden und anderen Experten suchen, um hieraus dann eine einfache aber gerechte Lösung zu entwickeln.

Als weitere Verwaltungsvereinfachung schlägt UnternehmensGrün überdies vor, den Freibetrag für Kleinunternehmen (§ 19 UStG) von derzeit 17.500 auf 25.000 Euro anzuheben.

Das Positionspapier "Mehrwertsteuer - Fiskalische und Soziale Nachhaltigkeit durch Vereinfachung" finden Sie unter http://www.unternehmensgruen.org/fileadmin/user_upload/Positionen/Mehrwertsteuer_PP_17082010.pdf

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