(openPR) Gute Neuigkeiten sind vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezüglich der Haushaltssperre für Investitionszuschüsse zu hören, nachdem am 3. Mai 2010 ein Fördermaßnahmenstop für erneuerbare Energien verfügt wurde.
Seit dem 12. Juli 2010 ist es nun wieder für umweltbewusste Investoren möglich, Anträge für Solar- und Biomasse- sowie Wärmepumpenanlagen einreichen zu können. Auch die bereits gestellten Anträge, die vor dem am 3. Mai 2010 verfügten Programmstop für Investitionen in erneuerbare Energien eingereicht wurden, sollen nun nachträglich noch bewilligt werden. Bei diesen Anträgen gelten noch die alten Konditionen.
Wer zwischen dem 4. Mai 2010 und dem 12. Juli 2010 Förderanträge eingereicht hat, muss sich allerdings erneut der Arbeit widmen und neue Anträge stellen, um die staatlichen Förderungen zu erhalten. Dabei werden andere inhaltliche Schwerpunkte beachtet werden müssen. An den bekannten Konditionen für die Förderung haben sich einige entscheidende Kriterien geändert und sollen mit dem neuen Programmstart ab dem 12. Juli 2010 wirksam werden.
Mit dem Neustart der Förderung für den Einsatz erneuerbarer Energien haben sich vor allem die Konditionen für verschiedene Anlagentypen und auch für die Art des Gebäudes geändert. Damit sind zwar seit dem 12. Juli 2010 wieder Förderungen für den Einsatz erneuerbarer Energien grundsätzlich möglich, doch nicht mehr für alle Gebäude. Laut Auskunft des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sollen sich die neuen Förderungen lediglich auf Bestandsgebäude konzentrieren. Damit entfallen sämtliche Neubauvorhaben, was sicherlich schmerzhafte Einschnitte in umweltbewusstes Bauen bedeutet.
Mit den neuen Förderrichtlinien wird bevorzugt auf die Investition in effiziente und vor allem sparsame Technologien gesetzt, so jedenfalls lautet die Auskunft des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Mit den neuen Förderkriterien entfallen seit dem 12. Juli 2010 sämtliche Förderungen für solare Anlagen, die nur für die Warmwasserbereitung geplant sind. Durch die neuen Bestimmungen entfällt auch die Förderung für Vergaserkesselanlagen, die über Scheitholz arbeiten und Pellet-Ofenanlagen, die mit Luftzuführung tätig werden sowie sämtliche Anlagen für den Gebrauch erneuerbarer Energien in Neubauten.
Ob es wirklich im Sinne des Umweltschutzes ist, dass nun jegliche Anlagen für den Einsatz der zukunftsweisenden erneuerbaren Energien bei Neubauvorhaben entfallen, bzw. die Kosten dafür auf den Schultern der Häuslebauer liegen sollen, wird sich erst in Zukunft erweisen. Wer in Bestandsgebäude investieren will, sollte die Chance der Änderung der Förderichtlinien seit dem 12. Juli 2010 jedoch in jedem Falle nutzen.









