(openPR) Gelnhausen. Am 19. Juli 2010 hat das Bietverfahren für die Veräußerung des sogenannten Housing Areas begonnen. Erst Ende des Jahres 2009 hatte die Stadtentwicklungsgesellschaft Gelnhausen die ca. 7,75 ha große Liegenschaft, welche ehemals als militärische Wohnsiedlung von den US-Streitkräften genutzt worden ist, von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben erworben. Nachdem am 30. Juni dieses Jahres die Stadtverordnetenversammlung die Durchführung eines Bietverfahrens zur Veräußerung der Housing Area beschlossen hatte, wurde dieses nunmehr offiziell bekannt gemacht und eröffnet.
Interessenten, welche sich an dem Bietverfahren beteiligen möchten, können ohne weitere Vorbedingungen nach kurzer Registrierung und Aktivierung ihres Zuganges die für das Verfahren erforderlichen Unterlagen bei der hierfür eingerichteten Vergabeplattform www.vergsystem.de der Rechtsanwaltskanzlei Ax, Schneider & Kollegen abrufen. Den Interessenten verbleiben insgesamt maximal 10 Wochen, um ein Kaufangebot zu unterbreiten. Die Frist zur Einreichung der Angebote endet am 27.09.2010 um 14.00 Uhr.
Für ein annähernd aussichtsreiches Kaufangebot muss der Interessent neben weiteren Unterlagen jedoch auch über das notwendige „Kleingeld“ verfügen. Der Mindestkaufpreis beläuft sich auf stolze 4,2 Mio. Euro. Dafür erhält der Interessent mit dem aussichtsreichsten Angebot bei Abschluss des Kaufvertrages ein Gelände von ca. 7,75 ha, auf dem sich derzeit insgesamt 17 mehrgeschossige Gebäude in einem unterschiedlichen baulichen Zustand befinden. Die Stadt strebt für das Housing Area im Hinblick auf die spätere Entwicklung und Vermarktung des Geländes durch den Erwerber eine Lösung „aus einem Guss“ an. Von einer Veräußerung nur von Teilbereichen wurde daher abgesehen.
Das mit Unterstützung der Rechtsanwaltskanzlei Ax, Schneider & Kollegen eingeleitete Bietverfahren soll nicht nur einen größtmöglichen Wettbewerb und der Stadt Gelnhausen einen möglichst hohen Veräußerungserlös sichern. Die Durchführung des Bietverfahrens dient auch der Einhaltung der beihilferechtlichen Vorschriften und der Gewährleistung eines transparenten, gleichbehandelnden und fairen Verfahrens.








