(openPR) Umsetzung der EG-Richtlinie 2006/25 EG "Künstliche optische Strahlung"
Informationsveranstaltung des Haus der Technik am 10. September 2010 in Essen über die Mindestvorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch die physikalische Einwirkung von "künstlicher optischer Strahlung" für :
• Unternehmer
• Führungskräfte
• Fachkräfte für Arbeitssicherheit
• Betriebs- und Personalräte
• Sicherheitsbeauftragte
• Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaften und Gewerbeaufsichtsbeamte
Eines der Ziele dieser EU-Richtlinie ist die rechtzeitige Erkennung negativer gesundheitlicher Auswirkungen durch Exposition gegenüber optischer Strahlung. Daher werden hier Mindestvorschriften festgelegt, so dass unter dem Aspekt des Arbeitnehmerschutzes strenge Bestimmungen beibehalten oder erlassen, insbesondere niedrigere Expositionsgrenzen festgelegt, werden können.
Inhalt
- physikalische Grundlagen und biologische Wirkungen
- Verordnung zur Umsetzung der EU-RL und EU-Leitfaden "Optische Strahlung"
- Expositionsgrenzwerte und Beispiele zur Bewertung und Messung von inkohärenten optischen Strahlungsquellen
- Gefährdungsermittlung und Schutzmaßnahmen bei Arbeitsplätzen mit Laserstrahlung
- der neue Laserschutzbeauftragte und Sachkundige für inkohärente Strahlung
- Gruppenarbeit zur Beurteilung von Gefährdungen an praktischen Beispielen, Vorstellung der Ergebnisse
- Abschlussdiskussion und Ausblick
Unter der Leitung von Herrn Dipl.-Ing. Günter Ott, BAuA Dortmund, werden in dieser Veranstaltung Informationen zum aktuellen Sachstand zur Umsetzung der EU-RL 2006/25/EG "Künstliche optische Strahlung" gegeben. Dabei werden die grundlegenden physikalischen und biologischen Kenntnisse zur Gefährdungsbeurteilung von optischen Strahlungsquellen, sowie an praktischen Beispielen die Vorgehensweise der Beurteilung von gebräuchlichen Quellen vermittelt.
Weitere Informationen und Anmeldung unter:
http://www.hdt-essen.de/htd/veranstaltungen/W-H061-09-117-0.html











