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Sollten Filmfonds-Anleger freiwillig Steuernachforderungen begleichen?

(openPR) Die Situation ist äußerst prekär: Die Bayerische Finanzverwaltung hatte im Frühjahr 2009 angekündigt, die in der Vergangenheit für Filmfonds gewährten Steuervorteile nicht mehr anzuerkennen. Davon betroffen sind leasingähnliche Filmfonds, die zwischen 1998 und 2005 auf den Markt kamen.



Das Angebot war verlockend: mit Millionen Kleinanleger-Geldern sollten Filme für Millionen produziert werden. Dazu gründeten Emissionshäuser Kommanditgesellschaften, die Filme produzieren sollten, vollständig oder als Co-Produzenten.

Anlageberater suchten für sie Interessenten, die als Kommanditisten mit Beträgen ab EURO 10.000,00 dem Fonds beitreten. Wie bei geschlossenen Immobilienfonds haften die Kommanditisten nur mit ihrem Anteil, nicht aber mit ihrem Privatvermögen. Man kann Steuern sparen und profitiert von den Ausschüttungen aus der KG – Anlegerherz, was willst du mehr?

Doch nun das: der Fiskus fordert Steuern in Höhe von EURO 2,0 Mrd. zurück, weil Anleger im Nachhinein die Produktionskosten für die Filme nicht mehr bereits im ersten Jahr ihrer Beteiligung im vollen Umfang steuerlich absetzen können, sondern nur noch zu einem Anteil zwischen 10 und 30%.

Was ursprünglich bei Spitzenverdienern eine Steuergutschrift in Höhe von etwa der Hälfte des Geldeinsatzes ausmachte, kann jetzt das genaue Gegenteil bedeuten; nicht wenige Anleger sehen sich demzufolge falsch beraten, bleiben oftmals auch die Einspielergebnisse der produzierten Filme weit hinter den prognostizierten Erwartungen zurück.

„Zwar hatten Initiatoren wie das Emissionshaus KGAL oder Hannover Leasing unlängst angekündigt, gegen die Nachforderungen gerichtlich vorzugehen; bis zu einer Entscheidung des BFH können aber bis zu sechs Jahre vergehen“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.

Trotz der juristischen Unsicherheiten ist es nach Ansicht von Steuerexperten für Anleger sinnvoll, die Nachforderungen freiwillig zu begleichen. Dies berichtet der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. unter Berufung auf aktuelle Presseberichte weiter.

Hintergrund ist die lange Verfahrensdauer bis zur Entscheidung des Bundesfinanzhofes. Sollten die Fondsinitiatoren den Prozess verlieren, wird es für den Investor noch teurer: zusätzlich zur Steuernachzahlung fallen nämlich auch während des Aussetzungszeitraumes durch die Finanzbehörden jährlich 6% Zinsen auf die nicht gezahlten Steuern an.

In der Kritik der Anleger sind aber auch die Fondsinitiatoren selbst gekommen, wurde vielen Anlegern gerade aus steuerlichen Überlegungen eine Filmfondsbeteiligung vom verantwortlichen Anlageberater angeraten, angeblich die Steuerkonzepte eng mit der Finanzverwaltung abgestimmt worden seien.

„Eine verbindliche Auskunft lag den Fondsinitiatoren aber in den wenigsten Fällen vor; man vertraute indes auf die bisherige Veranlagungspraxis, ohne Anlegern in concreto mitzuteilen, dass zu keinem Zeitpunkt eine verbindliche Auskunft der Behörden vorlag“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e. V. weiter, welche in diesem Zusammenhang auch auf eine aktuelle Entscheidung des OLG München verweist. Dort wurde das beklagte Kreditinstitut zu Schadensersatz verurteilt, weil deren Mitarbeiter negative Presseberichte um die mögliche Aberkennung steuerlicher Vorteile bei Filmfondsbeteiligungen seinem Kunden vor dessen Anlageentscheidung nicht weitergegeben hatte.

Zur Ermöglichung einer individuellen Erstbewertung geschilderter Schadensfälle hat der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. einen Fragebogen für Filmfondsanleger entworfen. Dieser ist auf der Homepage des Schutzvereins für Rechte der Bankkunden e.V. unter www.schutzverein.org für interessierte Anleger abrufbar.

Dieser Fragebogen ermöglicht dem Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. eine kostenfreie Erstbewertung möglicher Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. auch unter E-Mail.

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