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Gut versichert in den Urlaub: Welchen Reiseschutz brauchen Urlauber wirklich?

11.07.201019:54 UhrTourismus, Auto & Verkehr

(openPR) London, 8. Juli 2010: Bei der Buchung eines Fluges bieten die Airlines oft gleich auch den Abschluss einer Reiseversicherung mit an. Doch welche Versicherungen brauchen Reisende tatsächlich? Die Experten von Cheapflug.de haben sich die verschiedenen Arten von Reiseversicherungen angesehen und gibt unter cheapflug.de/reisetipps/reiseversicherung-welchen-reiseschutz-brauchen-sie-wirklich/ Tipps, was sich für wen lohnt.





So sollte man auf jeden Fall prüfen, welcher Versicherungsschutz im Ausland bereits durch Kreditkarte, Automobilclub-Mitgliedschaft oder bestehende Versicherungen abgedeckt ist, damit man nicht zweimal zahlt. Wie bei der Buchung von Flügen gilt beim Abschluss der Reiseversicherung: Angebote vergleichen spart Geld.



Auslandskrankenversicherung

Durch das Sozialversicherungsabkommen genießen Urlauber in EU-Ländern mit der gesetzlichen Krankenversicherung den Schutz, der im Reiseland gesetzlich vorgeschrieben ist. Alle Leistungen, die darüber hinaus gehen, müssen selbst abgedeckt werden. So ist beispielsweise der Krankenrücktransport generell nicht im gesetzlichen Auslandskrankenschutz enthalten. Allein dafür lohnt sich der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung.



In Nicht-EU-Ländern müssen alle medizinischen Behandlungen selbst gezahlt werden. Wer also ohne Auslandskrankenversicherung nach Übersee fliegt, für den können bereits relativ kleine Unfälle teuer werden.



Cheapflug.de rät daher: Die Reisekrankenversicherung ist ein Muss. Hält man sich öfter als ein Mal pro Jahr im Ausland auf, ist eine Jahres-Auslandskrankenversicherung empfehlenswert – die Policen kosten meist zwischen 6 und 15 Euro und garantieren, dass Reisende auch im Krankheitsfall wieder nach Hause kommen.



Reiserücktrittsversicherung

Kann ein Passagier eine Reise aus triftigen Gründen nicht antreten, dann schützt eine Reiserücktrittskostenversicherung vor dem Verlust der Anzahlung bzw. des gesamten Reisepreises. Voraussetzung ist, dass die Versicherung innerhalb von 30 Tagen nach Buchung der Reise abgeschlossen wird. Bei Last Minute-Buchungen gelten je nach Anbieter unterschiedliche Fristen. Zu den triftigen Gründen zählen Tod, Krankheit, Verletzung, Verlust des Arbeitsplatzes, Probezeit nach Arbeitsplatzwechsel. Alle diese Ereignisse müssen unerwartet eintreten.



Hingegen zahlt die Reiserücktrittsversicherung nicht, wenn ein Urlauber aus Angst vor einer Pandemie (wie zum Beispiel Schweinegrippe) die Reise absagen möchte. Auch wenn ein Flug wegen einer Naturkatastrophe gestrichen wird und man deswegen das Hotel oder die Ferienwohnung nicht in Anspruch nehmen kann, ersetzt die Versicherung den entstandenen Schaden nicht – wenn die Aschewolke aus Island also wieder zuschlägt, bringt die Reiserücktrittskostenversicherung nichts.



Cheapflug.de empfiehlt: Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung lohnt sich für Familien mit Kindern, Senioren und für Krankheit anfällige Reisende sowie bei extrem teuren Reisen. Andere Reisende müssen für sich entscheiden, ob sie eine Reiserücktrittsversicherung brauchen.



Reiseabbruchversicherung

Eine Reiseabbruchversicherung greift dann, wenn man nach Reiseantritt erkrankt oder sich verletzt. In Kombination mit der Reiserücktrittsversicherung ist sie oft günstig im Paket buchbar. Sie lohnt sich bei längeren Reisen vor allem in Gebiete, in denen erhöhtes Erkrankungsrisiko besteht, oder wenn Urlauber eine Aktivreise gebucht haben, bei der Verletzungen wahrscheinlicher als bei gewöhnlichen Reisen sind.



Reisehaftpflichtversicherung

Bietet die generelle Privathaftpflichtversicherung eine weltweite Deckung, ist eine Reisehaftpflichtversicherung überflüssig. Sollte man jedoch nicht privat haftpflichtversichert sein, ist sie zu empfehlen. Denn aus Versehen verursachte Schäden können schnell extrem teuer werden.



Gepäckversicherung

Verfügt man bereits über eine Hausratsversicherung mit Außendeckung, ist man gegen Raub und Diebstahl versichert – sofern die Reise nicht länger als drei Monate dauert. Wie immer gilt auch hier: die Bedingungen der Police unbedingt genau durchlesen.



Wird das Gepäck während des Fluges beschädigt oder geht es verloren, haftet die Fluggesellschaft bis zu einer Summe von etwa 1.200 Euro für den Schaden. Schäden oder Verlust sollten so schnell wie möglich gemeldet werden, idealerweise gleich am Flughafen.



Wertsachen sind vom Basisversicherungsschutz ausgeschlossen: Kameras, Laptops, Schmuck und Ähnliches. müssen extra, das heißt gegen eine höhere Prämie, versichert werden. Ausweisdokumente und Bargeld sind generell nicht versichert und gehören in den Hotelsafe.



Im Schadensfall müssen Geschädigte übrigens nachweisen, dass sie nicht fahrlässig gehandelt und dadurch den Verlust selbst verschuldet haben.



Cheapflug.de rät aus diesem Grund: Eine Reisegepäckversicherung lohnt sich, wenn man mit teurer Sportausrüstung reist – in diesem Fall sollte eine Versicherung abgeschlossen werden, die den tatsächlichen Wert versichert. Alle anderen Urlauber sollten sich überlegen, wie schmerzlich der eventuelle Verlust des Reisegepäcks ist und daraufhin entscheiden, ob sich die Versicherung lohnt.

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