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Gothaer präsentiert neue Waldversicherung auf Interforst

(openPR) • Waldbesitzer treffen jährlich Millionenschäden durch Waldbrände und Stürme
• Die Gothaer bietet erstmalig eine Waldbrand- und Waldsturmversicherung sowie eine Waldbesitzer-Haftpflichtversicherung
• Kunden können Beitragshöhe über variables Tarifmodell steuern



Köln, 9. Juli 2010 – Die deutschen Wälder sind jährlich von durchschnittlich 1.300 Bränden betroffen – überwiegend handelt es sich um Kiefernwälder. Hinzu kommen schwere Sturmschäden wie etwa durch den Sturm Kyrill, der 2007 allein in Deutschland fast 40 Millionen Kubikmeter Schadholz hinterließ. Bedingt durch die lange Wachstumsdauer haben Waldbesitzer nach der Pflanzung aber kaum Möglichkeiten der Risikominderung etwa durch die Wahl anderer Baumarten. Der Abschluss einer Versicherung ermöglicht es, das Risiko von Verlusten und der Haftung bei Personen- und Sachschäden ganz oder teilweise auf die Schultern einer Versichertengemeinschaft zu verlagern.

Zur 11. Internationalen Messe für Forstwirtschaft und Forsttechnik „Interforst“ vom 14. bis 18. Juli 2010 in München erweitert die Gothaer ihre Produktpalette im Bereich Spezialversicherungen um eine Waldbrand- und Waldsturmversicherung, bei der die Kunden die Beitragshöhe an ihre betriebswirtschaftliche Planung anpassen können, sowie um eine Waldbesitzer-Haftpflichtversicherung. Bislang auf dem Markt angebotene Waldversicherungen ermitteln den Versicherungswert überwiegend auf der Grundlage der Waldwertrechnung und berechnen auf dieser Basis den Versicherungsbeitrag. Dabei wirken sich neben der Größe der zu versichernden Waldfläche beispielsweise die Risikolage, Baumarten und der Altersklassenaufbau grundsätzlich auf die Beitragshöhe aus. In den Tarifen der Waldbrand- und Waldsturmversicherung der Gothaer können Waldbesitzer dahingegen zwischen unterschiedlichen Versicherungssummen pro Hektar Waldfläche auswählen und so die Höhe der Beiträge beeinflussen.

„Die Gothaer reagiert mit den neuen Produkten der Waldversicherung auf die stetig steigenden betriebswirtschaftlichen Anforderungen von Waldbesitzern“, so Christoph von Weber Chrustschoff, Leiter Spezialversicherungen der Gothaer. „Die Chancen, die Waldversicherungen für das Risikomanagement von Waldbesitzern bieten, sind insgesamt wenig bekannt. Das Tarifmodell der Gothaer vereinfacht die Berechnung und macht es möglich, auch kleine Privatwälder günstig zu versichern.“ Diese gehören beispielsweise Landwirten und befinden sich in der Regel im Familienbesitz.

Versicherungsschutz auch bei Personen- oder Sachschäden

Die Waldfläche in Deutschland ist in den vergangenen 60 Jahren um eine Million Hektar auf elf Millionen angewachsen. Die betriebswirtschaftlichen Schäden allein durch Waldbrände gehen in die Millionen. Aber auch einzelne umstürzende Bäume oder herabfallende Äste können hohe Kosten verursachen, die die Waldbesitzer unter Umständen zu tragen haben – beispielsweise wenn Spaziergänger verletzt oder parkende Autos auf Waldparkplätzen beschädigt werden. Denn die Ausweisung von Wanderwegen und das damit erhöhte Risiko durch eine stärkere Frequentierung, gegen die sich ein Eigentümer meist nicht wehren kann, erhöhen die Sorgfaltspflicht und damit die Verkehrssicherungspflicht für Waldbesitzer. Personen- und Sachschäden treffen auch Besitzer kleiner Privatwälder, die in Deutschland etwa 40 Prozent der Waldfläche ausmachen. Die Waldbesitzer-Haftpflichtversicherung der Gothaer ermöglicht daher Leistungen im Schadenfall und die Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Jagdeinrichtungen und Forstpflanzgärten sind mitversichert

Wälder dienen neben der Holzproduktion auch als Jagdreviere. Daher sind in einer Waldbrandversicherung neben dem stehenden und dem schon geschlagenen Holz, das sich noch im Eigentum des Waldbesitzers befindet, auch jagdliche Einrichtungen wie Hochsitze und Jagdhütten eingeschlossen. Eine weitere Besonderheit des neuen Angebots der Gothaer ist, dass auch Forstpflanzgärten und Weihnachtsbaumkulturen gegen Brand versichert werden können. Ergänzend zur Erstattung des Vermögensverlusts im Brandfall können sich Waldbesitzer auch noch gegenüber den Folgekosten des Brands, wie Wiederaufforstung, versichern. Im Sturmfall können sie sich ihren Mindererlös in der vorher festgelegten pauschalen Festmeterentschädigung erstatten lassen.

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