(openPR) Die DENS GmbH steht seit ihrer Gründung vor über 20 Jahren für bestmöglichen Kundenservice und die Verbreitung praxisrelevanter und praxisnaher Informationen. Nicht nur mit den aktuellen Daten, die innerhalb der Abrechnungssoftware DENSoffice direkt aus dem Internet heruntergeladen werden können, sondern auch mit den Veranstaltungen der DENS Akademie sorgen wir regelmäßig für Unterstützung des Praxisalltags und der Fortbildung der Zahnärzte und derer Angestellte.
Die Serie „Relevante Rechtsurteile“ hilft Aufklärungsfehler zu vermeiden, Werbung effizient aber rechtlich sicher durchzuführen und Behandlungsfehler zu vermeiden.
Jede geplante Behandlung muss dem Patienten in einem Beratungs- oder Aufklärungsgespräch rechtzeitig und vollständig erklärt werden. Das bedeutet, dass die Aufklärung nicht erst erfolgen darf, wenn der Patient schon auf dem Behandlungsstuhl sitzt, sondern dem Patienten muss genügend Zeit gegeben werden über seine Entscheidung zur Zustimmung nachzudenken. Im Besonderen bei Extraktionen (die ja unwiederbringliche Veränderungen verursachen) muss dem Patienten verständlich sein, dass dieser Eingriff medizinisch notwendig ist und es keine Alternative gibt. Mehrere Urteile aus Bayern machen deutlich, dass die Aufklärung und deren Dokumentation lückenlos und eindeutig sein muss, damit der Patient nicht im Nachhinein den Behandler auf Schmerzensgeld verklagen kann. Zusätzlich sei an dieser Stelle erwähnt, dass alle erhobenen Patientendaten, auch die Behandlungsdaten und Röntgenbilder, dem Patienten auf dessen Wunsch hin zur Einsicht auszuhändigen sind.
Vermeiden Sie Aufklärungsfehler mit dem neuen Marketingmodul von DENSoffice.











