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Fehlerfrei oder verschuldet fehlerhaft? - ein Rechtshinweis der DENS GmbH

04.10.201009:25 UhrGesundheit & Medizin
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(openPR) Die DENS GmbH steht seit ihrer Gründung vor über 20 Jahren für bestmöglichen Kundenservice und die Verbreitung praxisrelevanter und praxisnaher Informationen. Nicht nur mit den aktuellen Daten, die innerhalb der Abrechnungssoftware DENSoffice direkt aus dem Internet heruntergeladen werden können, sondern auch mit den Veranstaltungen der DENS Akademie sorgen wir regelmäßig für Unterstützung des Praxisalltags und der Fortbildung der Zahnärzte und derer Angestellte.
Die Serie „Relevante Rechtsurteile“ hilft Aufklärungsfehler zu vermeiden, Werbung effizient aber rechtlich sicher durchzuführen und Behandlungsfehler zu vermeiden.

Meistens stellt niemand in Frage, ob jeder Zahnarzt seine Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen, vollständig und im medizinisch notwendigen Rahmen erfüllt. Allerdings sollte geklärt sein, wer darüber urteilen darf, was medizinisch geboten, fachgerecht oder zulässig ist. Der Maßstab ist einzig der fachzahnärztliche Standard und nicht die Patientenmeinung. Lehnt ein Patient eine ihm angebotene Leistung ab, kann der Zahnarzt nur noch eine Notfallbehandlung (nach zahnärztlichem Kodex) durchführen. Beanstandungen nach erfolgter Leistungserbringung, Folgebehandlungen bei Kollegen oder Schadenersatz sollten, nach gültiger Rechtssprechung, nicht auf Kulanz erfolgen sondern bedürfen im Streitfall einem rechtskräftigen Urteil. Die Rechte des Patienten beruhen zwar auf einem Vertrauensverhältnis zum Zahnarzt, aber nur dieser kann die medizinische Notwendigkeit einer Behandlung feststellen. Dokumentation und Aufklärung sind die besten Möglichkeiten um rechtliche Schwierigkeiten zu verhindern.

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