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ALAG drängt auf Nachzahlung – gerichtliche Geltendmachung angedroht

(openPR) Berlin, 06.07.2010

Die in Liquidation befindliche Anlagegesellschaft ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG drängt ihre Anleger mit einem neuerlichen Schreiben des Hamburger Rechtsanwalts Jörg Mahlmann zur Zahlung ausstehender Gelder bis zum 15. Juli 2010. Im Fall der Nichtzahlung wird mit dem gerichtlichen Mahnverfahren gedroht.

Der Fonds hatte seit Juli 2009 fortwährend von neuen Problemen berichtet. Anfang dieses Jahres wurde schließlich die Liquidation beschlossen. Seitdem haben viele Anleger die laufenden Ratenzahlungen gestoppt, um dem verlorenen „schlechten Geld“ kein „gutes Geld“ hinterher zu werfen. Von Anlegern der Vertragsvarianten Classic und ClassicPlus hatte Rechtsanwalt Mahlmann im Namen der Gesellschaft im Januar die einmal ausgezahlten Beträge zurückgefordert. Dieser Rückforderung wird nun mit Schreiben vom 02.Juli 2010 Nachdruck verliehen. Darüber hinaus fordert Rechtsanwalt Mahlmann dir für seine Beauftragung entstandenen Gebühren ein.

Vor den Gerichten des Landes läuft bereits eine große Zahl von Prozessen gegen die ALAG. Rechtsanwalt Röhlke aus Berlin sagt hierzu: „Wir führen eine Vielzahl von Prozessen gegen die ALAG. Fast alle Anleger die zu uns kamen wurden falsch beraten. Nach Einholung eines Gutachtens sind wir der Auffassung, dass das gesamte Unternehmenskonzept von Beginn an nicht funktionieren konnte. Sollte die ALAG nun versuchen, ausstehende Beträge einzutreiben, werden wir für unsere Mandanten entschieden dagegen vorgehen.“

Sollte die ALAG tatsächlich ein Mahnverfahren einleiten, so sollten diejenigen ALAG- Anleger, die noch keinen anwaltlichen Rat eingeholt haben, dies schnellst möglich nachholen und gegen den gerichtlichen Mahnbescheid vorzugehen. Ob die ALAG daraufhin wirklich eigene Klagen einreichen wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhersehbar. Anleger sollten aber damit rechnen. Rechtsanwalt Röhlke rät den Anlegern dringend, sich spätestens, wenn ein Mahnbescheid tatsächlich vorliegt, umgehend an einen spezialisierten Anwalt zu wenden und den individuellen Fall einer genauen Prüfung zu unterziehen. In den meisten Fällen wird der Anleger nach Auffassung Röhlkes nicht weiter in den maroden Fonds einzahlen müssen.

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