(openPR) Die Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V. - ADG unterstützt die am 13.04.2010 von Herrn Dr. Stoltz, Haar, eingereichte Petition „Direktversicherungs-Altverträge”.
Sie wird als Mehrfachpetition mit der ID 11367 beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages geführt und kann ausschließlich schriftlich und vorläufig unbegrenzt mitgezeichnet werden.
Entsprechende Vordrucke zur Mitzeichnung auf Papier können bei der ADG angefordert werden. Listen zum Mitzeichnen und weitere Informationen sind auf der Homepage der ADG unter http://www.adg-ev.de/petitionen/ abrufbar.
Die ADG ruft alle Betroffenen auf, die Petition mitzuzeichnen.
Hintergrund ist das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-Modernisierungsgesetz oder GMG) vom 14.11. 2003, nach dem Kapitalerträge aus Direktversicherungen, die nach dem 01.01.2004 zur Auszahlung kamen, der Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung unterliegen. Viele als Vorsorgeform für das Alter gedachten Direktversicherungsverträge wurden dadurch ohne gestaffelte Übergangsfrist sowie Schutzklausel rückwirkend betroffen und ihre Rendite um ca. 17% empfindlich gekürzt.
Mit dieser Petition soll erreicht werden, dass Altverträge nicht betroffen sind. Damit wäre für vor dem 01.01.2004 abgeschlossene Direktversicherungsverträge das Rechtsschutzprinzip wieder hergestellt und der rückwirkende Eingriff in diese Versicherungsverhältnisse ausgeschlossen.
Begründungen:
Das GMG wurde vom Bundestag ohne Einhaltung zweier Rechtsstaatsprinzipien verabschiedet; bezogen auf die BVerfG-Entscheidung vom 07.04.2008, eine Verfassungsbeschwerde nicht anzunehmen.
Der Vertrauensschutz wird verletzt: In seiner Begründung legt das Bundesverfassungsgericht dar, dass ein „schützwürdiges Vertrauen auf den Fortbestand der Beitragsfreiheit angesichts der wiederholten Änderungen hinsichtlich der Beitragspflicht von Renten- und Versorgungseinkünften in der Vergangenheit nicht hat entstehen können”. Dies ist eine willkürliche Auslegung, da bei Abschluss der Verträge das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG), das ursprünglich den rechtlichen Rahmen bot und ausdrücklich die zusätzliche Altersversorgung in Form einer Direktversicherung vorsah, nur auf die Steuerbegünstigung nach §40b EStG und mit keinem Wort auf eine Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung einging.
Das Prinzip der Bestandswahrung und der Rechtssicherheit wird missachtet: Das Bundesverfassungsgericht erklärt, dass „in ein öffentlich-rechtliches Versicherungsverhältnis“ einzugreifen, verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig ist”. Dies ist eine Beugung des Grundgesetzes, da die Prinzipien der Bestandswahrung und der Rechtssicherheit nicht gewahrt werden.
Die ADG bittet alle Betroffenen, die Petition mitzuzeichnen und diese Pressemitteilung an möglichst viele potenzielle Mitzeichner weiterzuleiten. Durch zahlreiche Mitzeichnung wird dem Petitionsausschuss ein breites Anliegen signalisiert.













