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Der Businessplan – nur eine notwendige Formalie?

Bild: Der Businessplan – nur eine notwendige Formalie?

(openPR) Im Rahmen des Bundessparpakets soll der Gründungszuschuss zu einer Ermessensleistung werden und jeder Gründer verliert somit seinen Rechtsanspruch. Dies ist zwar aufgrund der anhaltenden Situation noch nicht absolut sicher aber bereits jetzt machen Nachrichten über strengere Prüfungen und erhöhte Ablehnungsquoten die Runde.



Was wäre die Bedeutung für die Gründer?

Die Anträge für den Gründungszuschuss werden derzeit und auch in Zukunft immer strenger geprüft, weil nur noch ein bestimmtes Jahresbudget vorhanden ist, mit dem die Förderung finanziert werden kann. Es wird also von entscheidender Bedeutung sein einen plausiblen Businessplan sowie eine vertrauenswürdige fachkundige Stellungnahme von Experten, wie zum Beispiel Unternehmensberatungen, vorweisen zu können.

Doch dies ist für ernstgemeinte Gründungen nicht als rein schlechte Nachricht zu verstehen. Für die meisten Existenzgründer war der Businessplan bisher nur eine notwendige Formalie, um die beantragten Zuschüsse und Fördermittel zu erhalten.
Wir waren und sind aber der festen Überzeugung, dass der Businessplan viel mehr ist: Er ist die Fibel oder das Nachschlagewerk des Unternehmens. Mit einem gut ausgearbeiteten Businessplan hat der Unternehmer auch Jahre später noch ein Werkzeug an der Hand, das ihm hilft, die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Denn man ist zwangsläufig gezwungen sich mit dem Markt und deren Mitbewerbern auseinanderzusetzen, das eigene Geschäftsmodell aus allen möglichen Perspektiven zu betrachten und kritisch zu hinterfragen, eine Marketing- und Vertriebsstrategie zu definieren und sich auch die Risiken bewusst zu machen.
Nur wenn man sich gründlich mit all diesen Faktoren auseinandersetzt, ist es möglich ein in der freien Wirtschaft erfolgreiches Unternehmen zu etablieren.

Ein sehr wichtiger Teil hierbei ist auch die im Businessplan inkludierte Finanzplanung. Bei der Darstellung der Zahlen wird oft zum ersten Mal sichtbar ob die Geschäftsidee finanziell überhaupt tragbar ist. Anhand dieser Finanzplanung kann der Gründer nun entscheiden ob er weitere finanzielle Unterstützung benötigt und in welcher Höhe. Ein weiterer Vorteil ist nun, dass er sofort mit seinem Businessplan sowohl auf Banken wie auch Investoren zugehen kann und mit dem Businessplan sogleich ein schlagkräftiges Argument zur Seite hat.
Nun „endlich“ gibt es noch einen weiteren, immer stärker werdenden, Grund wofür ein sorgfältig erarbeiteter Businessplan dienen kann: zur Beantragung des Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit.

Für den Erhalt dieses Zuschusses muss unter anderem jeder Antragsteller seinen Businessplan sowie eine fachkundige Stellungnahme einreichen und wie erwähnt steigen die Anforderungen für einen positiven Bescheid.

Als Anbieter für fachkundige Stellungnahmen hat sich die vor-sprung GmbH auf die professionelle Unterstützung von Existenzgründern vor der eigentlichen Gründung, der Zusage für den Gründungszuschuss bis hin zum weiteren Ausbau der Selbständigkeit spezialisiert.

Nach Einreichung der erforderlichen Unterlagen (Businessplan, Finanzplanung, Formular der Agentur für Arbeit) wird die Tragfähigkeit der Existenzgründung anhand des Businessplans sowie dem beruflichen Werdegang und den Zeugnissen des Gründers von uns überprüft.
Neben einem schlüssig durchdachten Konzept ist der Bereich der Finanzplanung besonders wichtig. Die Existenzgründung kann als tragfähig bescheinigt werden, wenn der Gründer mit Hilfe der eingereichten Unterlagen glaubhaft darstellen kann, dass ihm seine Selbständigkeit dauerhaft eine ausreichende Lebensgrundlage bieten wird.
Per Post wird die fachkundige Stellungnahme innerhalb drei Werktage zugestellt.

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