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Berufsunwürdige Kollegen

14.06.201018:14 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) "Der Zahnarzt hat gegenüber allen Berufsangehörigen jederzeit kollegiales Verhalten zu zeigen. Herabsetzende Äußerungen über die Person, die Behandlungsweise oder das berufliche Wissen eines Kollegen sind berufsunwürdig." So lautet Abs. 1 des § 8 (Kollegialität) der Berufsordnung der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe (ZÄKWL). Diesen Absatz führt die ZÄKWL derzeit gegen eine Zahnarztpraxis an. Der Hintergrund: Die dort behandelnde Person hatte in ihrem Arztbericht über eine in einer anderen Praxis durchgeführte Extraktion geschrieben: "Offenbar war im Rahmen der Extraktion ein größeres, venöses Blutgefäß durchtrennt worden. Dies war entweder übersehen worden oder man war der Meinung, diese Verletzung bedürfe keiner besonderen Versorgung und könne der Selbstheilung überlassen werden. Beide Verhaltensweisen - mangelnde Sorgfaltung bzw. eine Situation nicht richtig einschätzen können - stellen einen Behandlungsfehler dar." Unbestreitbar ist diese Aussage zu zahnärztlichen Behandlungsfehlern vollumfänglich zutreffend. Sie war zudem notwendig angesichts des - im Arztbericht geschilderten - Zustands des Patienten, eines 13-jährigen Jungen: "Der völlig verängstigte Patient blutete weit über das übliche Maß hinaus aus einer Extraktionswunde in seinem Mund. Er hatte einen großen Eimer dabei, in den er immer wieder große Blutmengen hineinspucken musste. [...] Der Wundkrater selbst war offen gelassen worden und aus ihm strömte das Blut derart heftig, dass sich die natürliche Blutgerinnung nicht einstellen konnte." Wie kann also die ZÄKWL ausgerechnet gegen die Praxis vorgehen, die dem Patienten wirklich hilft, und sich damit auf die Seite der Praxis stellen, die dem Patienten äußerst schweres Leid zugefügt hat? Was hat das ganze eigentlich mit "Kollegialität" zu tun?


Nun, "Kollegialität" dient anscheinend oft als Bollwerk gegen Wahrheit und Gerechtigkeit, s. "Der Kollege hilft. Immer wieder begehen Berliner Polizisten Straftaten im Dienst. Belangt werden sie dafür fast nie", Jungle World Nr. 52, 18.12.2002: "Obendrein verfügen die Opfer von Polizeigewalt selten über unabhängige Zeugen. Vor Gericht steht dann die Aussage des Opfers der Version mehrerer Polizisten gegenüber. Die notwendige Kollegialität unter den Beamten wird dann zur Kumpanei beim Verdecken von Straftaten." Bekannt ist ferner der Leserbrief von Frank Fahsel (SZ, 09.04.2008): »Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war / ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht "kriminell" nennen kann. Sie waren / sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. Natürlich gehen auch Richter in den Puff, ich kenne in Stuttgart diverse, ebenso Staatsanwälte. In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation.«
Außerdem bekannt: Claus Plantiko war nicht uneingeschränkt bereit, Missstände in der Justiz hinzunehmen oder gar zu unterstützen. Daraufhin entzog die Rechtsanwaltskammer Köln dem Anwalt Plantiko die Zulassung; Plantiko wurde wegen "Beleidigung" verurteilt (n.b.: "Beleidigungsprozesse" sind wegen komplett fehlender Bestimmtheit der Straftat immer reine Willürakte, somit Verbrechen!); immer wieder wurden Ärzte beauftragt, Plantiko für geisteskrank zu erklären; weil aber von den mittlerweile sieben Gutachtern kein einziger bei Plantiko Geistesstörungen diagnostizieren konnte, wurde Plantiko dann einfachhin von den Richtern für geisteskrank erklärt. Nettes Detail: In einem der Schauprozesse, bei denen Plantiko wegen "Beleidigung" verurteilt wurde, beschimpfte der Vorsitzende Richter Eugen Schwill (Landgericht Bonn) alle Prozesszuschauer als "Vollidioten". Die zahlreichen diesbzgl. Strafanzeigen gegen Schwill blieben erfolglos: Richter zeigen eben gegenüber allen Berufsangehörigen jederzeit kollegiales Verhalten.
Diese "Kollegialitäts"-Aktion der ZÄKWL muss also bereits nachdenklich stimmen. Hilfreich ist hier ein Blick die Apollonia-Stiftung (die hl. Apollonia ist die Schutzheilige der Zahnärzte). Zum Vorstand gehören Klaus Bartling, Präsident der ZÄKWL und Stiftungsvorsitzender, und Jost Rieckesmann, Vizepräsident der ZÄKWL. Stiftungspreisträger 2004 war Karl Lehmann. Zur Preisverleihung schreibt die ZÄKWL über Lehmann: "Inzwischen hat er fast alles erreicht, was innerhalb der katholischen Kirche möglich ist: einflussreicher Hochschulprofessor, Bischof, Kardinal und Kirchenpolitiker von erstem Rang. [...] Mit Kardinal Lehmann hat sich die Apollonia zu Münster - Stiftung der Zahnärzte in Westfalen-Lippe für einen würdigen Vertreter des sozialen Engagements in allen gesellschaftlichen Bereichen entschieden."
Zur Richtigstellung: Bekanntlich ist Karl Lehmann weder katholisch, noch Bischof, noch Kardinal. Statt dessen zählt er zu den energischsten Bekämpfern von Wahrheit und Gerechtigkeit und überhaupt jeder moralischen Ordnung, s. die Häresienschleuder "Katholischer Erwachsenen-Katechismus", den Abtreibungsschein für straffreies Ermorden von Kindern im Mutterleib, die Schwangerschaftsberatung mit einer nackten Frau als Werbung usw. usf.
Mit Lehmann hat man also ein für jeden sofort komplett nachprüfbares Beispiel, wie es die ZÄKWL mit Wahrheit, Gerechtigkeit und überhaupt Moral hält. Und nun geht sie also gegen eine Zahnarztpraxis vor. Was ist nun "berufsunwürdig"? Fehlverhalten von Kollegen zu bekämpfen oder zu decken?
Wer sich weiter über die Zustände speziell im sog. "Gesundheitswesen" informieren will, findet z.B. im Arbeitskreis Medizingeschädigter e.V. (AKMG) Kontakte. Von kirchlicher Seite werden angemessene Sanktionen sowohl für Behandlungsfehler als auch für Vertuschungsversuche ausdrücklich begrüßt.

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