(openPR) Finanzielle Risiken minimieren
Ist man Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung? Hat man vielleicht selbst schon die Lücken im GKV-Leistungsumfang zu spüren bekommen, mit denen gesetzlich Versicherte immer wieder zu kämpfen haben. Sei es bei Sehhilfen, Zahnersatz, Behandlung im Ausland oder Krankenhausbehandlung - einen Teil oder sogar die gesamten Kosten müssen Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen immer wieder selbst bezahlen. Einige der Leistungslücken sind gravierend - kaum ein gesetzlich Versicherter ist sich bewusst, welchen finanziellen Belastungen er im Extremfall ausgesetzt ist.
Beim Zahnersatz kann das bedeuten, dass ohne Härtefallregelung der Patient – selbst bei Zahnersatz entsprechend der Regelversorgung - mindestens zwischen 35 und 50% der Kosten selbst tragen muss. Die Kosten für Maßnahmen, die über dem Standard der Krankenkassen liegen, muss der Patient komplett selbst bezahlen. Bei den meist sehr kostspieligen Aufwendungen für Zahnersatz kann sich die Höhe der Rechnung schnell im vierstelligen Bereich bewegen. Noch gravierender jedoch können sich notwendige Behandlungen im Ausland auf die finanzielle Situation des Versicherten auswirken. Für Behandlungen in Ländern, die nicht der EU angehören und mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, leistet die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich nicht – weder in Form einer Sachleistung, abgewickelt über den Auslandsreisekrankenschein oder die elektronische Patientenkarte noch als Kostenerstattung auf vorgelegte Rechnungen. Kosten für notwendig gewordene Rücktransporte aus dem Ausland übernimmt die gesetzlichen Krankenkassen ebenfalls nicht. Im Falle einer längeren Krankheit können Ihnen durch den Einkommensausfall große finanzielle Lücken entstehen. Wenn man krank wird, zahlt der Arbeitgeber mindestens sechs Wochen lang das Gehalt weiter. Im Anschluss daran erhält man als Arbeitnehmer Krankengeld von seiner Krankenkasse. Es beträgt in aller Regel 70 Prozent des Bruttogehalts, maximal aus der Beitragsbemessungsgrenze, jedoch nicht mehr als 90 Prozent des Nettoeinkommens. Allerdings wird dieses Krankengeld noch um Sozialversicherungsbeiträge gekürzt. Häufig fehlen rund 20 Prozent vom gewohnten Nettogehalt. Bei einem Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze ist der Einkommensverlust noch größer. Jedoch kann man sich gegen alle diese Risiken durch eine private Zusatzersicherung der Allianz Privaten Krankenversicherung absichern. Sei es für Zahnersatz, Sehhilfen, Schutz für den Krankheitsfall im Ausland oder vor den Risiken einer längeren Krankheit – mit den entsprechenden Produkten für diese und viele andere Leistungen steht Ihnen der Geschäftsführer, Sven Rödel und sein Team, der Rödel OHG Generalvertretung der Allianz Group als kompetente Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
Weitere Infos unter Link http://www.rödel-ohg.de Sven Rödel Geschäftsführer der Rödel OHG








