openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Nicht belauschen lassen, sondern handeln

09.06.201016:41 UhrIT, New Media & Software
Bild: Nicht belauschen lassen, sondern handeln

(openPR) Das gering ausgeprägte Risikobewusstsein scheint bei vielen Unternehmen, und bei mittelständischen Unternehmen im Besonderen die Türen für viele Mitbewerber zu öffnen. Was bei großen Konzernen durch ein mögliches Social Engineering weitergetragen wird, ist durch die geringe Anzahl der Beschäftigten in einem mittelständischen Unternehmen seltener der Fall. Grundsätzlich wird eine subjektive Betroffenheit für kaum real gehalten.
Die Zeiten in denen Werksspionage nur in Filmen zu Tage kam sind längst vorbei. Kaum ein Unternehmen ist heute vor Lauschangriffen geschützt. Zum einen liegt es an der immer kleiner werdenden Technologie und zum anderen – und hier liegt das eigentliche Problem- an der steigenden Bereitschaft zur Kriminalität. Denn sofern Abhöraktionen nicht aufgrund richterlicher Verfügungen durchgeführt werden, sind sie illegal. Doch dieser Gedanke scheint immer häufiger in den Hintergrund gedrängt zu werden. Besonders wenn es gilt im Wettbewerbsstreit die Nase vorne zu haben. So spezialisieren sich immer mehr Detekteien im Bereich „Lauschabwehr“. Auch die Detektei Lentz® ist bestens vertraut mit diesem Thema. Ein Spezialteam, das eigens für die Lauschabwehr ausgebildet ist, steht Firmen mit Rat und Tat zur Seite.
Dass Abhöraktionen nicht nur große Konzerne betreffen, zeigt die steigende Anzahl von Abhörversuchen im deutschen Mittelstandsgewerbe. So betont ein Geschäftführer nach bestätigtem Verdacht „Ich dachte, so etwas gibt es nur im Fernsehen oder bei DAX Unternehmen. Dass ich das selbst live erleben würde, hätte ich mir niemals träumen lassen.“ Daher legt die Detektei Lentz® besonders Wert darauf geschädigte Unternehmen eine intensive Beratung über die Möglichkeiten des vorbeugenden Abhörschutzes zu geben.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 436778
 100

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Nicht belauschen lassen, sondern handeln“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Detektei Lentz®

Bild: Smartphones als neue Gefahrenquelle – Detekteien können vor Datenverlust schützenBild: Smartphones als neue Gefahrenquelle – Detekteien können vor Datenverlust schützen
Smartphones als neue Gefahrenquelle – Detekteien können vor Datenverlust schützen
Die neuen Smartphones sind nicht mehr aus dem Geschäftsleben wegzudenken und auch privat haben sie einen festen Platz an der Seite der Benutzer. Laut der EU-Sicherheitsagentur für IT ENISA (Center of Expertise in Network and Information Security in Europe) gingen im dritten Quartal des vergangnen Jahres rund 80 Millionen Smartphones über die Ladentheke - Tendenz steigend. Mit dem im Dezember 2010 veröffentlichten Bericht „Gibt es eine App für Sicherheit?“ berichtet die EU-IT-Sicherheitsagentur über Risiken und Vorzüge von Smartphones. Das Sma…
Bild: Folgenschwerer Einsatz bei Mitarbeiterbeobachtung – Wenn Unternehmen gesetzwidrig handelnBild: Folgenschwerer Einsatz bei Mitarbeiterbeobachtung – Wenn Unternehmen gesetzwidrig handeln
Folgenschwerer Einsatz bei Mitarbeiterbeobachtung – Wenn Unternehmen gesetzwidrig handeln
Was ist privat und was für die Augen und Ohren anderer bestimmt? Kann hier eine klare Trennung vollzogen werden? Ein Gesetzesentwurf zur Überwachung am Arbeitsplatz soll nun klären, wie weit die Mitarbeiterüberwachung gehen darf. Der Grund hierfür: Datenschutzbeauftragte des Bundes und der Länder warnen vor zunehmenden Überwachungen am Arbeitsplatz und befürchten die Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Namhafte Unternehmen haben es vorgemacht, dass eine gesetzwidrige Vorgehensweise bei der Mitarbeiterüberwachung verheerende Auswirkung auf d…

Das könnte Sie auch interessieren:

Sie lesen gerade: Nicht belauschen lassen, sondern handeln