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Baumängel erkennen

03.06.201008:27 UhrFreizeit, Buntes, Vermischtes
Bild: Baumängel erkennen
Mit der umfassenden Dokumentation des Mangels hat der Hauseigentümer ein Beweismittel für den Fall, dass die Angelegenheit vor Gericht ausgetragen werden muss. Bild: tdx/TÜV Rheinland
Mit der umfassenden Dokumentation des Mangels hat der Hauseigentümer ein Beweismittel für den Fall, dass die Angelegenheit vor Gericht ausgetragen werden muss. Bild: tdx/TÜV Rheinland

(openPR) Baumängel durch Fünf-Phasen-Check von TÜV Rheinland frühzeitig erkennen. Defizite genau festhalten und Frist zur Ausbesserung setzen.

(tdx) Baumängel lassen sich in vielen Fällen nur schwer erkennen. Fünf bis zehn Prozent der Kosten eines Rohbaus werden nach seiner Fertigstellung im Schnitt nochmals für erste Sanierungen aufgewendet, schätzen Fachleute des Bundesbauministeriums.

Wer sich dieses Geld und Ärger sparen möchte, sollte bereits während des Hausbaus einen unabhängigen Experten zu Rate ziehen. Dieser kann etwaige Baumängel frühzeitig feststellen. „Wir kennen die potenziellen Schwachstellen eines Hauses. Beim Fünf-Phasen-Check prüfen wir in regelmäßigen Abständen, ob der Bau tatsächlich einwandfrei errichtet wird“, sagt Dieter Straußberger, Bautechnikexperte von TÜV Rheinland LGA.

Anhand umfangreicher Unterlagen gleichen die Bausachverständigen bei der Überprüfung die aktuellen Leistungen mit den vorangehenden Anforderungen im Vertrag ab: Wurden die Rohre richtig verlegt? Ist der Estrich korrekt aufgetragen? Kritisch unter die Lupe nehmen die Experten auch Fenster und Gebäudefassade – denn hier treten die häufigsten Baumängel auf. Übersteigt ein Mangel die Toleranzgrenze, wird er protokolliert und per Foto dokumentiert. In solchen Fällen kann der Bauherr eine Frist zur Ausbesserung des Fehlers festsetzen – je nach Ausmaß kann dies durchaus mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Straußberger warnt allerdings vor allzuviel Geduld: „Lassen Sie sich von den Bauträgern nicht hinhalten. Erfolgt nach einer angemessenen Frist keine Reaktion, darf der Bauherr einen externen Dienstleister einsetzen und die Kosten dem bauausführenden Unternehmen in Rechnung stellen“, so der TÜV Rheinland-Fachmann. Mit der umfassenden Dokumentation des Mangels hat der Hauseigentümer gleichzeitig ein Beweismittel für den Fall, dass die Angelegenheit vor Gericht ausgetragen werden muss.

Besser ist es allerdings, sich gütlich zu einigen und es gar nicht zum Konflikt kommen zu lassen. Allein die Durchführung des Fünf-Phasen-Checks gegenüber den bauausführenden Unternehmen kann mitunter Wunder wirken, wie der Bauexperte beobachtet hat. Die Präsenz der Sachverständigen sei eine lebendige Mahnung, bei den Arbeiten einen gewissen Qualitätsstandard zu erfüllen.

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