(openPR) Das deutschen Baurechts fordert bei "hohen Gebäuden" (ab 5 bis ca. 7 Geschossen) neben der Feuerbeständigkeit die Nichtbrennbarkeit von Bauteilen und Bauprodukten. Es schließt damit naturbelassendes Holz faktisch für diesen Anwendungsbereich aus - wenn nicht vom Baurecht abgewichen wird.
Wenn wir den Punkt "Nichtbrennbarkeit" außen vor lassen, gibt es für Holz kaum Bereiche, in denen es nicht ebenbürtig zu anderen Baustoffen eingesetzt werden könnte:
Tragende Konstruktion:
Holz erreicht mit unwesentlich größeren Dimensionen, als statisch erforderlich, auf Grund der Abbranddauer und des verbleibenden Querschnitts Feuerwiderstandsfähigkeiten von F90.
Hier gibt es auch in Deutschland einige gebaute Beispiele, in denen auf Basis der Musterrichtlinie für die hochfeuerhemmende Bauweise in Holz höhere Gebäude (bis ca. 6 Geschosse) über Abweichungen vom Baurecht errichtet wurden. Tragende Bauteile in Holz werden dann regelmäßig durch nichtbrennbare Bauteile "gekapselt". Diese Gebäude dürften derzeit jedoch auch nicht ohne Kompensationen über anlagentechnischen Brandschutz (Rauchwarnmelder etc.) auskommen.
Außenwände und Außenwandbekleidungen:
Bei brennbaren Außenwänden und Außenwandbekleidungen ist die Brennbarkeit des Materials kritisch, da sich über eine solche Außenwand Brände über das gesamte Gebäude ausbreiten können. Bauliche Maßnahmen wie Brandsperren, Deckenauskragungen etc. können dies verhindern, es gibt hier meines Wissens jedoch keine allgemein zugelassen Produkte oder Verfahren. Auf dem Weg der Abweichung vom Baurecht mit entsprechenden Kompensationen (auch anlagentechnische) wurden jedoch schon einige hohe Gebäude mit brennbaren (Holz-) Außenwandverkleidungen errichtet.
Raumabschließende Bauteile:
Ungeachtet der zusätzlichen Brandlast, die durch Bauteile (Wände und Decken) aus Holz zusätzlich in das Gebäude eingebracht wird, lassen sich mit Holz Trennwände in F90 ohne weiteres erzielen. Zu bedenken ist, dass die Brandlast, die durch die Holzbauteile in dieser Dimensionierung in das Gebäude eingebracht wird, im Verhältnis zu der Brandlast aus der Nutzung eher gering sein dürfte.
Brandwände:
Brandwände sind ein heikles Thema, da sie insbesondere dafür gedacht sind, großflächige Brandereignisse (bsi 1.600 m²) einzuschränken. Brandwände aus Holz, ggf. mit einer durchgehenden Schicht nichtbrennbarer Baustoffe, sind von der Anforderung "feuerbeständig" und "Widerstand gegen mechanische Belastung" machbar.
Fluchtwege:
Brennbare Bauteile (Wände, Treppen, Decken) in Fluchtwegen (Treppenräumen, notwendige Flure) sind nach heutigem Baurecht schwer vorstellbar. Hier sind Lösungen in Holz ohne zusätzliche Anlagentechnik (Rauchwarnmelder, Sprinkler etc.) zur Verkürzung der Alarmierungs- und Reaktionszeiten von Nutzern und Helfern zur Zeit sicher nicht möglich.
Für die Rauchbelastung von Fluchtwegen spielen Brandlasten in Fluchtwegen selbst m. E. nicht die ausschlaggebende Rolle. Ein größeres Problem stellt die Gefahr des Brandüberschlags aus Nutzeinheiten (z. B. Wohnungen, Büros) in Rettungswege mit brennbaren Baustoffen dar. Diese wird jedoch erst dann erfolgen, wenn der ursächliche Brand eine kritische Ausdehnung und Temperatur erreicht hat.
Bei einer frühzeitigen Alarmierung dürften die Nutzer dann bereits das Gebäude verlassen haben und die Einsatzkräfte der Feuerwehr zu Stelle sein.
Das Sicherheitsniveau eines Fluchtwegs ohne Brandlasten und ohne Brandfrüherkennung dürfte daher im allgemeinen dem Sicherheitsniveau eines Fluchtweges mit Brandlasten und mit Brandfrüherkennung (Rauchwarnmelder) entsprechen.
Aus meiner Praxis kann ich berichten, dass es hier noch viel Überzeugungsarbeit zu leisten gilt und die Vorbehalte gegen den Einsatz von Holz in höheren Gebäuden oft aus völlig verschiedenen Richtungen kommen. Während die eine "Fraktion" von Prüfbehörden oder Prüfingenieure, die Gebäude primär von der Bauteilseite betrachtet (oft "ehemalige Statiker"), keine Abweichung hinsichtlich der tragenden, raumabschließenden oder Außenwandbauteile zulassen will, sieht die andere "Fraktion" (oft "ehemalige Feuerwehrleute") den Schutz von Rettungswegen als oberstes Ziel, bei dem Abweichungen nicht geduldet werden dürfen. Gegen solche "Prägungen" ist kein Kraut gewachsen und es besteht dann noch am ehesten Aussicht auf Erfolg, wenn anlagentechnischer Brandschutz ein hohes zusätzliches Maß an Sicherheit bietet.







