(openPR) Vor dem 1.7.2008 wurden in Tschechien viele Führerscheine ausgestellt, in denen ein deutscher Wohnsitz eingetragen ist. Also wurde den Behörden gegenüber nicht der Nachweis über die Einhaltung der 185 Tage Regel erbracht. Und das, obwohl die damals geltende EU –Führerscheinrichtlinien (2. EU-Führerschweinrichtlinie) seit dem Beitritt Tschechiens in die EU am 11.5. 2004 galten und auch umzusetzen waren.
Diese Führerscheine wurden durch eine Entscheidung des EU-Gerichtshofes vom 26.06.2008 angreifbar, da die Wohnsitzregelung des ausstellenden Landes nicht eingehalten wurde.
§28 Abs. 4 Nr.2.2 der FeV (Fahrerlaubnisverordnung) kennt zwar eine Ausnahme, bei der die Wohnsitzregel nicht eingehalten werden muss, aber nur, wenn der Führerscheinbesitzteri. S. d. § 7 Abs. 2 FeV sich zum Besuch einer Schule oder Hochschule für mindestens 185 Tage in dem Mitgliedsland aufgehalten hat. Auf diese Ausnahme beriefen sich viele Anbieter.
Bei Anwendung dieser Regel wird aber in Frage gestellt, ob damit auch Weiterbildungsmaßnahmen eingeschlossen sind, in der nur sehr wenige Stunden in der Bildungseinrichtung absolviert werden. Denn der geringe Umfang steht dann einem zweckgebundenen durchgängigen Aufenthalt in dem Mitgliedsland entgegen. Meistens erkennen die deutschen Behörden eine Weiterbildungsmaßnahme als Ausnahmen von der Wohnsitzpflicht i. S. des § 7 Abs. 2 FeV dann nicht an.
Die Konsequenz daraus ist, dass dann ein in diesem Zeitraum im Gastgeberland erworbener Führerschein ungültig ist. Auch verlangen die deutschen Behörden in diesem Falle die Vorlage des Ausbildungsvertrages mit den klar definierten Ausbildungszeiten. Weiter besteht die Möglichkeit der Rückfrage und Kontrolle bei den tschechischen Behörden.
Alles in allem also eine sehr „wackelige“ Grundlage, auf die solche Führerschein bauen.
Es ist besser, wenn man sich als Besitzer eines vor dem 1.7.2008 ausgestellten EU-Führerscheines mit Hilfe einer Agentur erkundigt, welche Möglichkeiten zur Umschreibung und damit Legalisierung eines solchen Papieres bestehen.
Diese Möglichkeiten werden unteranderem auf der Seite der Agentur Struhar unter www.eu-dienstleister.de/webseite/fuehrerschein-umschreibung.php erläutert.
Diese Agentur besitzt jahrelange Erfahrung im Umgang mit EU-Führerscheinen und wird nicht zuletzt durch den aus vielen Fernsehberichten bekannten „Insider“ Rolf Herbrechtsmeier unterstützt, so dass man mit einem dort umgeschriebenen oder erworbenen Führerschein auf der sicheren Seite des Rechtes ist!



