(openPR) Es ist wichtig, dass neben der Miete auch Strom und Gas bezahlt werden, denn sonst kann es passieren, dass die Energie vom Stromversorger abgeschaltet wird. Ist dies der Fall, kann nicht mehrgeheizt, gekocht, gekühlt, elektrische Geräte genutzt oder das Licht eingeschaltet werden. Es ist notwendig, dass man sich mit dem Energieversorger in Verbindung setzt, wenn Energieschulden entstanden sind, weil man nicht bezahlen kann. Es gibt immer eine Möglichkeit, die Schulden in Raten zurückzubezahlen, wenn man seine Situation schildert und auch glaubhaft macht, dass man gerne die Energieschulden begleichen möchte. Wird der Kontakt nicht hergestellt, muss zunächst mit Mahnungen und dann auch mit der fristlosen Kündigung vom Strom- oder Gasanbieter gerechnet werden. Energieschulden sind immer unangenehm, weil sie unangenehme Folgen haben können. Wird mit dem Energieversorger eine Ratenzahlung vereinbart, ist es äußerst wichtig, dass man sich auch an diese Vereinbarung hält. Sollte man nämlich auch dieser Vereinbarung nicht nachkommen und eventuell sogar neue Energieschulden machen, werden keine Mahnungen mehr ausgesprochen, sondern der Strom oder das Gas innerhalb kürzester Zeit abgestellt und auch die Kündigung ausgesprochen. Wer bei Energieschulden darüber nachdenkt, den Energieversorger zu wechseln, sollte wissen, dass es fast nicht möglich ist, weil die Energielieferanten die Haushalte über die gleichen Netze versorgen. Das bedeutet, dass auch die anderen Stromanbieter über die Energieschulden bescheid wissen.
Man sollte es nicht zu Energieschulden kommen lassen, denn es ist schwer, von diesen wieder wegzukommen. Wer gar keine Möglichkeit sieht, seine Schulden zu begleichen, sollte unbedingt auch beim Sozialamt vorsprechen, um hier eventuell Hilfe zu bekommen.








