(openPR) Hannover: Wenn elektronische Systeme oder Gerätschaften ausfallen, resultieren daraus oftmals Störungen des Betriebsablaufs. Um darüber hinaus Gefahren für Mitarbeiter durch potentiell schadhafte Geräte und Anlagen auszuschließen, wird ein E-Check emp-fohlen.
Der E-Check ist die Prüfung für elektrische Anlagen und Betriebsmittel und berücksichtigt die Prüfungsinhalte sowie Prüfungsintervalle, die dem Betreiber durch die Betriebssi-cherheitsverordnung (§ 3, § 14 und § 15 BetrSichV), die Technischen Regeln der Be-triebssicherheitsverordnung (TRBS 1111, 1201, 1203 Teil3, 2131), die Arbeitsschutzge-setze (§ 5 und § 6 ArbSchG), die Gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften (GUV-V A3) oder die Vorschriften der Berufsgenossenschaften (BGV A3) auferlegt sind.
Michael Hartung, Geschäftsführer der Fleischhauer Unternehmensgruppe, betont in die-sem Zusammenhang: „Die Gefahren im Umgang mit Elektrizität werden nach wie vor stark unterschätzt. Dies kann ein Grund für Unfälle und Millionenschäden sein. Um das zu verhindern, empfehlen wir eine verlässliche Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel nur durch einen Elektrofachmann.“
Fleischhauer ist als großer Innungsbetrieb einer der etablierten Anbieter des E-Check. Seit dem Jahr 2000 führt Fleischhauer für etliche lokale und überregionale Institutionen und Unternehmen den E-Check durch. Exemplarisch genannt seien das Niedersächsische Umweltministerium, der Energieversorger EON, das Klinikum Hannover, der Ge-nussmittelhersteller Bahlsen oder die Versicherer AOK Niedersachsen und Allianz. Natür-lich führt Fleischhauer auch im eigenen Unternehmen den E-Check regelmäßig durch und hat diesen Prozess im unternehmenseigenen Qualitätsmanagement in puncto Ar-beitssicherheit etabliert. Dafür ist es wichtig, dass Fleischhauer ausschließlich mit ausge-bildetem Prüfpersonal, wie es in § 3 Abs. 3 BetrSichV gefordert wird, arbeitet.












