(openPR) Rechtzeitig zum Auftakt der 25. Internationalen Leitmesse für Fitness, Wellness & Gesundheit FIBO in Essen, wurden am Mittwochmorgen auch in Deutschlands Nachbarländern wieder Flüge erlaubt. Somit steht nun einer erfolgreichen Messe auch für die auswärtigen Aussteller nichts mehr im Weg.
Mehr als 500 Unternehmen aus über 35 Ländern stellen vom 22. – 25. April 2010 in der Messe Essen aus. Die Themen beinhalten Fitness- und Trainingsgeräte, Wellness & Beauty, Gesundheitsförderung, Ausstattung & Dienstleistung, Sporternährung sowie Music, Fun & Action. Rund 50.000 Besucher aus mehr als 60 Ländern werden erwartet.
Laut einer gerade veröffentlichten Studie, setzt sich der Fitnesstrend auch in Deutschland weiter fort und verspricht der Branche auch für die kommenden Jahre eine positive Marktentwicklung.
Bei all diesen positiven Entwicklungen sollte für den professionellen Anwender sowie den privaten Sporttreibenden nicht außer Acht gelassen werden, daß eine europaweite einheitliche Standardisierung und Lizenzierung von Geräten & Dienstleistungen bisher nicht besteht. Außerdem decken Ermittler in jedem Jahr eine Vielzahl von Verstößen gegen gängiges Markenrecht auf. Diese schaden dem Image der Unternehmen und bergen somit auch gravierende Einbußen im ökonomischen Bereich. Oftmals besteht sogar ein immenses gesundheitliches Gefährdungspotential für den Anwender.
Somit warnen die Verbände vor Anbietern, die Kunden mit vermeintlich günstigen Produkten locken. Jeder Hersteller ist per Gesetz verpflichtet eine Unbedenklichkeitserklärung über dessen Produkt, bzw. Dienstleistung unaufgefordert und offen einsehbar zur Verfügung zu stellen.
Seit 2008 berät Nicolas Sinanan Hersteller von Medizinprodukten, Prüfstellen, Aufsichtsbehörden und die Anwender von Medizinprodukten, im Umgang mit dem europäischen Regelwerk für Medizinprodukte. Er fordert das, nun endlich im Zuge der Harmonisierung des Europäischen Binnenmarktes entstandene europäische Regelwerk für Medizinprodukte, dessen Entwicklung bis heute nicht abgeschlossen ist, auch auf den Fitneß- und Gesundheitssektor zu übernehmen. Das europaeinheitliche Regelwerk besteht aus EG-Richtlinien, die durch Europäische Normen konkretisiert werden. Die EG-Richtlinien sind von den Mitgliedstaaten in nationale Rechtsvorschriften umzusetzen. Die Europäischen Normen werden unverändert in die nationalen Normenwerke der Mitgliedsländer übernommen.
Die Aktualisierung von EU-konformen Produkten und Dienstleistungen erfolgt alle zwei Monate.










