(openPR) Seit dem 01. April hat der Gesetzgeber die Datenschutzvorschriften erneut verschärft. Die Änderungen betreffen insbesondere die Einmeldung von Negativdaten an Auskunfteien sowie die Einholung von Wirtschaftsauskünften über Neukunden.
Die Krefelder Zyklop Inkasso Deutschland GmbH arbeitet seit vielen Jahren intensiv mit Auskunfteien wie der SCHUFA Holding AG und der Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG zusammen. Sie meldet dort Negativdaten über Schuldner ein und ermöglicht ihren Kunden, Auskünfte über Neukunden einzuholen, um das Risiko eigener Forderungsausfälle zu minimieren.
Das bundesweit tätige und zur GFKL-Gruppe gehörende Inkassounternehmen begrüßt die datenschutzrechtlichen Änderungen ausdrücklich: „Bezüglich der Einmeldung von Negativdaten an Auskunfteien hatten wir bereits vor Inkrafttreten der Neuregelungen deren Voraussetzungen in vollem Umfang erfüllt“, sagt Ass. jur. Frank Gallep, Datenschutzbeauftragter des Inkassounternehmens. „Grund dafür sind die hohen datenschutzrechtlichen Standards in unserem Unternehmen.“
Gleichzeitig weist der Datenschutzbeauftragte darauf hin, dass die Neuregelungen für Gläubiger, die bezüglich ihrer Neukunden Wirtschaftsinformationen einholen, wichtige Änderungen mit sich bringen: Sie sind nunmehr verpflichtet, in ihren Antragsformularen, Verträgen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Einholung von Wirtschaftsinformationen und die Nutzung des darin regelmäßig enthaltenen Scorewertes hinzuweisen.
Zyklop Inkasso empfiehlt dafür folgende Formulierung: „Zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erheben oder verwenden wir Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen.“











