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»Zeitschrift für öffentliches Recht« geht neue Wege

16.04.201013:18 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Die beiden neuen Herausgeber der »Zeitschrift für öffentliches Recht« (ZÖR), Stefan Griller und Benjamin Kneihs, haben das Medium für die Zukunft gerüstet: Durch das eben eingeführte »double-blind-peer-review-Verfahren«, den deutlich erweiterten wissenschaftlichen Beirat und einer verstärkt internationalen Ausrichtung sichern sie die Qualität der Beiträge und die Bedeutung der Zeitschrift.

Stefan Griller und Benjamin Kneihs sind dem 2008 verstorbenen Heinz Schäffer in der Funktion als Herausgeber im Juli 2009 nachgefolgt und positionieren die traditionsreiche Zeitschrift nun neu. »Wir sehen uns damit in der Kontinuität einer Tradition, die in unregelmäßigen Abständen auf aktuelle Entwicklungen durch konzeptionelle Veränderungen reagiert hat«, schreiben die beiden Herausgeber im Editorial der jüngsten Ausgabe. Behutsamer inhaltlicher Ausbau und die Schärfung des internationalen Profils stehen auf dem Programm von Griller und Kneihs. Neben österreichischem und deutschem Öffentlichen Recht sollen auch Internationales Recht einschließlich WTO-Recht, Europarecht sowie Rechtstheorie ein zentrales Anliegen der ZÖR sein. Darüber hinaus werden die eingereichten Beiträge einem anonymisierten Begutachtungsverfahren unterzogen (»double-blind-peer-review«), was zusehends zum wissenschaftlichen Standard gehört.

Daneben soll es Themenhefte geben, aber auch Ausgaben ohne thematische Vorgaben. Deutlich erweitert wurde der wissenschaftliche Beirat, zu dessen Aufgaben neben der Qualitätssicherung auch die Differenzierung nach Länderreferenten zählt, um so individuelle Expertisen besser in die redaktionelle Arbeit einbringen zu können. Nicht nur innen, sondern auch außen hat sich einiges verändert: Das Cover der ZÖR wurde modernisiert, der englischsprachige Titel präzisiert (»Journal of Public Law«). Das aktuelle Heft versammelt Beiträge zum Thema »Das Verhältnis der Rechtsordnungen: Völker-, Europa- und innerstaatliches Recht«.

Die »Zeitschrift für öffentliches Recht« wurde 1914 von Edmund Bernatzik, Max Hussarek, Heinrich Lammasch und Adolf Menzel auf Anregung Hans Kelsens gegründet, der auch viele Jahre die Zeitschrift herausgab

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