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„Arbeitnehmerdatenschutz muss auch Unternehmensinteressen sicherstellen“

12.04.201014:54 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: „Arbeitnehmerdatenschutz muss auch Unternehmensinteressen sicherstellen“
Datenschutz-Experte: Rechtsanwalt Michael Schmidl
Datenschutz-Experte: Rechtsanwalt Michael Schmidl

(openPR) In einem aktuellen Interview von Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer Datenschutzbeauftragter, äußert sich Rechtsanwalt Dr. Michael Schmidl, Partner der Kanzlei Baker & McKenzie in München, Fachanwalt für IT-Recht und langjähriger Datenschutzexperte, zu aktuellen Fragen des Arbeitnehmerdatenschutzrechts.

Erst kürzlich hatte das Bundesinnenministerium ein Eckpunkte-Papier zur Neuregelung des Arbeitnehmerdatenschutzes veröffentlicht.

Das Interview bespricht diese Entwicklungen im Arbeitnehmerdatenschutzrecht und thematisiert weitere aktuelle Rechtsfragen wie die Datenübermittlung im Konzern und das Outsourcing von Personaldaten im Licht des neuen § 32 BDSG.

Das Interview können Sie unter http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/schmidl-arbeitnehmerdatenschutz-schutz-berechtigter-unternehmensinteressen-sicherstellen abrufen.

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