(openPR) Als weitere Entwicklung der im vergangenen Jahr vom BMELV ausgerufenen Qualitätsoffensive in der Finanzberatung ist im März vom Bundesfinanzministeriums (BMF) ein Gesetzesentwurf zur Regulierung der Anlageberatung und –vermittlung vorgestellt worden. Wenn dieser so umgesetzt würde, wäre eine weitere Konzentration im Finanzdienstleistungsmarkt die Folge, mit nachteiligen Folgen für den Verbraucherschutz in finanziellen Angelegenheiten. Die selbständigen Finanzberater, die aktuell noch ein Marktgegengewicht darstellen, sollten sich jetzt engagieren, ehe sie von Regulierungen überrollt werden, die sie in die Abhängigkeit von den großen Finanzinstituten treiben.
In gemeinsamer Vorarbeit von Europäischer Akademie für Finanzplanung (EAFP) und Deutscher Gesellschaft für Finanzplanung e.V. (DFP) wurde ein Konzept entwickelt, dass für mehr Qualität in der Finanzberatung steht und verlorene Reputation der Finanzbranche zurückgewinnen kann. Nach diesem Vorschlag sollen die selbständigen Finanzberater und die in Brokerpools und -Finanzvertrieben tätigen Finanzdienstleister die Möglichkeit bekommen, die Berufsausübung in einer staatlich kontrollierten Selbstverwaltung (Körperschaft des öffentlichen Rechts) zu regeln. Dies würde in einer eigenständigen Finanzberaterkammer auslaufen. Damit entfiele die derzeitige Splitterung von Zuständigkeiten. Es gäbe klare Regelungen für Zulassung und der Ausbildungsanforderungen, Verbraucher wie auch Politik hätten einen konkreten Ansprechpartner. Das Kammermodell hat in Deutschland eine lange Tradition und hat sich bewährt.
Der „wilde“ Markt wäre in einen klaren Rahmen gegossen. Die Finanzdienstleistungsbranche würde an Reputation gewinnen und für die Verbraucher würde sich allemal ein Vorteil ergeben, wenn sie wüssten an wen sie sich wenden können, um Auskünfte über „Kammerangehörige“ zu erlangen, um den „richtigen“ Berater zu finden.
Der Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Finanzplanung e.V., Rainer Juretzek erläutert, "es ist ohnehin unverständlich, dass Berufe wie Arzt, Apotheker, Architekt, Ingenieure, Steuerberater, Rechtsanwälte u.s.w. im Rahmen einer Kammer Berufsregeln unterworfen sind und die große Zahl von Finanzdienstleistern, die wesentlichen Anteil an der Anlage und Absicherung großer Teile des Volksvermögen mitwirken, unterschiedlicher Regulierung unterworfen sind, abhängig davon, welches Finanzprodukt sie verkaufen. Es geht doch darum den Verbraucher qualifiziert, das heißt in erster Linie bedarfsgerecht zu beraten bzw. bedarfsgerecht Produkte zu vermitteln".
Finanzbranche und Politik haben jetzt eine historische Chance klare Strukturen zu schaffen für eine langfristige und nachhaltige Regulierung der Finanzberatung und Finanzvermittlung.
EAFP und DFP haben eine Umfrage vorbereitet, um Finanzdienstleistern die Möglichkeit zu geben, sich am politischen Meinungsbildungsprozess zu beteiligen. Stimmen Sie mit über Ihre Zukunft ab!
Hier geht es zur Umfrage: www.eafp.com










