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Handwerksleistungen von der Steuer absetzen

30.03.201017:54 UhrIndustrie, Bau & Immobilien
Bild: Handwerksleistungen von der Steuer absetzen

(openPR) Steuern sparen: Maler- und Lackierer-Innung Hamburg klärt über Sonderbonus auf Handwerksleistungen auf.

Leistungen von Handwerkern von der Steuer absetzen. / Sonderbonus wurde erhöht. / Bis zu 1.200 Euro Steuern sparen. / Jetzt bei der Steuererklärung berücksichtigen. / Finanzministerium schafft mehr Klarheit. / Maler- und Lackierer-Innung Hamburg berät. / Weitere Infos über die Innung: www.farbe-hamburg.de. /



HAMBURG. Im letzten Jahr einen Handwerker beschäftigt? Wer derzeit über der Steuererklärung sitzt, kann diese Kosten von der Steuer absetzen. Dabei können Verbraucher seit 2009 mehr Steuern sparen als bisher: Bis zu 1.200 Euro können abgesetzt werden. Die Absetzbarkeit von Handwerksleistungen wurde mit dem Beginn des letzten Jahres erhöht – damit es den Verbrauchern leichter fällt, einen Handwerker zu beauftragen und die nötigen Arbeiten nicht länger aufzuschieben. Christian Renk, Geschäftsführer der Maler- und Lackierer-Innung Hamburg, freut sich über die Erhöhung des Sonderbonus auf Handwerksleistungen. Er sagt: „Die Verdoppelung der absetzbaren Kosten hat sich positiv auf das Malerhandwerk ausgewirkt. Viele Handwerker bekamen dadurch mehr Aufträge.“

Doch was kann der Verbraucher von der Steuer absetzen und was nicht? Ein kürzlich veröffentlichtes Schreiben des Bundesfinanzministeriums schafft Klarheit über die absetzbaren Aufwendungen. Das Anwendungsschreiben führt einzelne Leistungen der Handwerker auf, damit die Verbraucher eine optimale Steuerersparnis erzielen können. Viele Arbeiten, die am Haus oder in der Wohnung von Malern ausgeführt werden, können in der Steuererklärung angegeben werden. So können Arbeiten an der Fassade, an Innen- und Außenwänden sowie an Bodenbelägen von der Steuer abgesetzt werden. Weiterhin können Steuern gespart werden, wenn die Wärmedämmung des Hauses verbessert wurde. Hier spart der Kunde gleich doppelt – an der Steuer und an den Energiekosten. Wer außerdem Reparatur- oder Modernisierungsmaßnahmen von Handwerkern hat durchführen lassen, sollte diese in der Steuerklärung unbedingt angeben. Dazu gehören der Austausch und die Modernisierung von Bodenbelägen, Fenstern und Türen.

Einige Dinge müssen beachtet werden, wenn der Sonderbonus auf Handwerksleistungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden soll. Wichtig ist dabei primär, dass der Kunde von seinem Handwerker eine Rechnung erhält und auf dessen Konto überweist. Renk weist in diesem Zusammenhang auf die Sicherheiten des Innungsfachbetriebes hin, damit die Kosten tatsächlich von der Steuer abgesetzt werden können. Er sagt: „Mit der Entscheidung für einen Betrieb der Innung können die Kunden sicher sein, eine ordnungsgemäße Rechnung zu erhalten. So kann der Verbraucher Steuern sparen.“ Innungsfachbetriebe finden die Kunden unter www.farbe-hamburg.de.

Wer nötige Arbeiten an seinem Haus oder in seiner Wohnung durchführen muss, sollte auch in 2010 nicht mit der Beauftragung eines Handwerkers zögern: Weiterhin kann der Kunde bis zu 1.200 Euro von der Steuer absetzen. Wer dabei auf Nummer sicher gehen will, sucht sich unter www.farbe-hamburg.de einen Innungsfachbetrieb – für gute Qualität im Handwerk und die Steuerersparnis am Ende des Jahres.

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