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Postmarkt kann sich nun erholen

26.03.201016:22 UhrLogistik & Transport

(openPR) Bundesrat hat die Umsatzsteuer für Postdienste verabschiedet

Es ist ein guter Tag für die Postbranche, denn heute hat auch der Bundesrat das Umsatzsteuergesetz für Postdienste verabschiedet. Der BdKEP begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich.

Das Gesetz soll zu Ende Juni in Kraft treten. Damit wird dann weitestgehend Wettbewerbsgleichheit hergestellt sein, besonders dann, wenn Briefe und Pakete aller Postunternehmen umsatzsteuerpflichtig sind.

Gleichzeitig beginnt das große Rätselraten, ob die Deutsche Post sich dem Gesetz fügt oder verweigert, Umsatzsteuer zu berechnen und entsprechende Klagen einreicht. Hier bleibt abzuwarten, welchen Antrag auf neue Portopreise im Universaldienstbereich die Deutsche Post stellt, zu dem sie als marktbeherrschendes Unternehmen verpflichtet ist. Denn mit Einführung der Umsatzsteuer hat sich auch die Kostensituation für die Deutsche Post verändert, da sie umsatzsteuerabzugsfähig geworden ist.

„Ich gehe davon aus, dass die gegenwärtigen Preise, netto betrachtet, fallen werden, um wettbewerbsvergleichbar zu bleiben. Damit wäre das erste Ziel der europaweiten Postmarktliberalisierung erreicht: Wettbewerb führt zu sinkenden Preisen der vormals überhöhten Monopolpreise, so der Vorsitzende Rudolf Pfeiffer. „ Ich baue darauf, dass die Deutsche Post sich jetzt dem Wettbewerb stellt.“

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