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Mallorca-Police auch für Motorräder

Bild: Mallorca-Police auch für Motorräder

(openPR) Die Motorradversicherung ist wie beim Auto eine Pflichtversicherung – zumindest der Haftpflichtschutz. Optional ist auch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung möglich, die den Fahrer bei Schäden am eigenen Motorrad absichert. Wer sein Bike nur zu bestimmten Zeiten im Jahr nutzt, kann außerdem ein Saisonkennzeichen in Betracht ziehen. FinanceScout24 erklärt, was bei der Wahl der Versicherung beachtet werden sollte:



Haftpflichtversicherung

Jeder, der mit einem motorisierten Fahrzeug ab 6 km/h am Straßenverkehr teilnehmen möchte, muss eine Haftpflichtversicherung für sein Gefährt abschließen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein Mofa, ein Moped, ein motorisiertes Fahrrad oder ein Motorrad im herkömmlichen Sinne handelt. Die Haftpflichtversicherung zahlt bei selbstverschuldeten Unfällen die Schäden, die den Unfallbeteiligten bzw. an deren Fahrzeugen entstehen. Da vor allem Personenschäden enorme Summen ausmachen können, ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ein absolutes Muss und wie beim Auto gesetzlich verpflichtend. Wer darüber hinaus das eigene Motorrad absichern möchte, kann optional eine Kaskoversicherung abschließen. Hierbei wird zwischen Teil- und Vollkaskoversicherung unterschieden:


Teilkasko

Die Teilkaskoversicherung kommt für Schäden am eigenen Fahrzeug auf, die beispielsweise durch Unfälle mit Haarwild entstehen. Außerdem ersetzt sie den Verlust einzelner Teile bzw. des ganzen Motorrads durch Diebstahl und die dabei entstandenen Schäden, falls es wieder auftaucht. Gerade in diesem Punkt ist bei Motorrädern eine Teilkaskoversicherung sehr sinnvoll, da der Feuerstuhl ungleich zum Pkw für Diebe leichter zugänglich ist. Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Teilkaskoversicherung nicht für Schäden aufkommt, die rein durch Vandalismus – also nicht im Zuge eines Diebstahls – entstehen. Abgesehen davon umfasst die Teilkaskoversicherung den Schutz gegen Steinschlag, Hagel, Sturm, Feuer und Marderbiss. Hierbei gilt: Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger der Beitrag.


Vollkasko

Wer bei einem Unfall Schäden am eigenen Fahrzeug absichern möchte, braucht einen Vollkaskoschutz. Wird der Neukauf des Motorrads mit einem Kredit finanziert, ist die Vollkaskoversicherung seitens der Bank manchmal sogar verpflichtend. Diese beinhaltet bereits den vollständigen Schutz einer Teilkaskoversicherung, darüber hinaus greift sie bei selbstverschuldeten Schäden am eigenen Fahrzeug und im Gegensatz zur Teilkasko auch bei Schäden durch Vandalismus – bei einem Totalschaden etwa erfolgt in der Regel eine Entschädigung auf Höhe des Neuwerts. Da der Wert des Motorrads aber mit jedem verstrichenen Monat nach dem Kauf sinkt, sollte der Versicherungsnehmer darauf achten, mit welcher Frist seine Versicherung diese Leistung anbietet – meist dreht es sich dabei um 12 bis 18 Monate.
Wie bei der Teilkaskoversicherung hängt auch beim Vollkaskoschutz die Höhe des Beitrags von der Höhe der Selbstbeteiligung ab. Grundsätzlich aber sollten Motorradfahrer zunächst abwägen, inwieweit sich die Vollkaskoversicherung für ihr Fahrzeug rentiert: Da laut Crash-Statistik wesentlich mehr Unfälle mit Motorrädern passieren als mit einem Pkw, ist die Vollkasko-Prämie relativ teuer. Dass die meisten dieser Unfälle von Pkw-Fahrern verschuldet werden, wird in dieser Statistik nicht berücksichtigt. Wer hingegen eine funkelnde Harley zuhause stehen hat, für den wird der Vollkaskoschutz wahrscheinlich außer Frage stehen. Neben der Höhe der Selbstbeteiligung und der Leistungsstärke des Motorrads haben allerdings noch weitere Faktoren Einfluss auf die Höhe des Beitrags:

Typ- und Regionalklassen

Abhängig vom Modell verlangen Versicherungen unterschiedlich hohe Beiträge. Dafür liegt maßgeblich die Unfallstatistik des Vorjahres zu Grunde: War etwa die bereits erwähnte Harley im Jahr 2009 in weniger Unfälle verwickelt als noch 2008, dürfte die zu zahlende Prämie für 2010 etwas niedriger ausfallen als im Jahr 2009. Dasselbe Prinzip ist die Grundlage für die Gefahreneinstufung des jeweiligen Ortes, der sogenannten Regionalklasse. So ist der Beitrag für ein in der Großstadt zugelassenes Motorrad meist höher als in ländlichen Gebieten. Grund hierfür ist die in Ballungszentren höhere Unfallrate und größere Diebstahlgefahr als in Gebieten mit geringerer Bevölkerungsdichte.


Saisonkennzeichen und Ruheversicherung

Was muss getan werden, wenn das Motorrad sowieso nur im Sommer genutzt wird? Muss für das ganze Jahr die volle Versicherungsprämie gezahlt werden? Nein – dafür gibt es sogenannte Saisonkennzeichen: Zu erkennen sind sie an den beiden kleinen, durch einen waagerechten Strich getrennten, Zahlen hinter der Erkennungsnummer. Diese geben jeweils den ersten und den letzten Monat des Zulassungszeitraumes innerhalb des Kalenderjahres an, welcher zwischen zwei und elf Monaten liegen muss. Der am häufigsten angemeldete Zulassungszeitraum liegt zwischen Mai und Oktober.
Saisonkennzeichen bestechen durch die automatische An- und Abmeldung, Behördengänge und zusätzliche Gebühren werden vermieden. Auch was Steuer und Versicherung angeht, kann mit Saisonkennzeichen gespart werden, denn Beiträge müssen nur anteilig – also für den jeweiligen Nutzungszeitraum – gezahlt werden. Wer in der Zeit der Stilllegung trotzdem nicht auf den Versicherungsschutz verzichten möchte, kann zudem eine Ruheversicherung vereinbaren. Diese greift etwa bei einem Diebstahl des Motorrades oder dadurch entstandenen Schäden. Bedingung ist allerdings, dass die Fahrpause während der Stilllegung strikt eingehalten und das Motorrad nicht auf öffentlichen Straßen oder Plätzen abgestellt wird.


Mallorca-Police

Falls Sie in Ihrem Urlaub die Gegend mit einem geliehenen Motorrad erkunden wollen, ist die sogenannte „Mallorca-Police“ unersetzlich. Sie bezeichnet eine Zusatzleistung zur normalen Motorrad-Haftpflichtversicherung und greift speziell bei Mietfahrzeugen im Ausland. Da die Deckungssumme auswärtig oft weitaus niedriger ist als in der Heimat, erweitert die Mallorca-Police diese auf die in Deutschland gesetzlich geforderte Versicherungssumme. Der Name resultiert im Übrigen aus dem beliebtesten Urlaubsziel der Deutschen und stellt keine örtliche Einschränkung dar.

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