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Ein Kommentar zum Focus Money PKV Rating - irreführend und ungeeignet?

Bild: Ein Kommentar zum Focus Money PKV Rating - irreführend und ungeeignet?
Sven Hennig, GF
Sven Hennig, GF

(openPR) Gerade bei der Privaten Krankenversicherung (PKV) ist es unabdingbar, auf die persönlichen Wünsche und den individuellen Bedarf des Versicherten einzugehen.

Viele Interessenten sind mit Begriffen wie Hilfsmittelkatalog, Geltungsbereich, Wohnsitzverlegung oder gemischten Anstalten heillos überfordert. Oft bedienen sich Interessenten daher Test in Zeitschriften oder aus Online Vergleichen.

Besonderes bedauerlich ist es daher, das hierbei falsche Absicherungen suggeriert werden, so Sven Hennig, Spezialversicherungsmakler für die Private Krankenversicherung und seit mehr als 13 Jahren in der Branche tätig.

Die Zeitschrift Focus Money (Ausgabe 11/2010) hat, so Sven Hennig, einen solchen unsinnigen Test veröffentlicht. Hierbei wird ein vermeintlicher TopSchutz in Aussicht gestellt, auf Leistungslücken und Ausschlüsse aber nicht eingegangen. Der Interessent der sich auf diesen Test verlässt und einen der dort genannten Tarife ohne eingehende Prüfung abschließt, setzt sich teilweise unkalkulierbaren Belastungen aus.

"In dem aktuellen Focus Money (Ausgabe 11/ 2010) geht dieser Unsinn jedoch so weiter. Zunächst einmal ist es sehr löblich, dass man den unwissenden Kunden vor „versteckten Selbstbehalten“ und sonstigen Eigenbeteiligungen schützen will und diese in dem Rating nun in irgendeiner Form nun berücksichtigt.

Die nächsten Absätze des Textes (Seite 75 ff.) klingen jedoch eher wie ein Loblied auf das Analysehaus und das „neue PKV Rating“. So heißt es dort unter anderem: „Erstmals liegt damit ein Krankenversicherungsrating vor, das die Qualität von Krankenvollversicherungen ausschließlich anhand der Bedingungswerke beurteilt und zudem die Auswirkungen der Selbstbehalte auf die Erstattung berücksichtig.“ Weiter erklärt man dem geneigten Leser dann noch, das nur solche Leistungen bewertet werden, auf die der Versicherte einen verbindlichen Anspruch hat.“

Der vollständige Kommentar steht unter http://www.online-pkv.de/files/presse_finanznews_01-2010_focusm_pkv.pdf also kostenfreier Download zur Verfügung.

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