(openPR) Jede deutsche Firma bekommt im Durchschnitt drei Mal im Jahr ein Millionen-Dollar-Angebot aus Nigeria (Westafrika). Für die Hilfe beim Transferieren von mehreren Millionen Petroleum-Dollar oder Erbschaftsgelder von Afrika nach Europa winke eine satte Belohnung in Millionenhöhe.
Man müsse lediglich ein paar Vorkosten übernehmen. Zwischen 3.000 oder 13.000 US-Dollar für Bestechungsgelder und Dokumentengebühren seien zu überweisen. Doch noch nie hat ein Vorkostenzahler je einen müden Euro oder Dollar aus dem tropischen Regenwald gesehen. Das Geld aus Europa ist weg.
In Nigeria herrschen Korruption, Gewalt und ethnische Konflikte zwischen dem muslimischen Norden und christlich angehauchten Süden. Der als Nigeria Connection bekannte Vorschußbetrug kommt in Nigeria gleich nach dem bandenmäßigen Anzapfen von Öl-Pipelines und noch vor Entführungen und Erpressen von Lösegeld. Im mit 140 Millionen Einwohnern bevölkerungsreichsten Landes Afrikas werden mit den märchenhaften Falsch-Verspechungen jährlich ein zweistelliger Milliardenbetrag erwirtschaftet.
Seit 1988 verschickt die Nigeria Connection ihr Seemannsgarn per E-Mails rund um den Globus und zählt damit zu den ältesten Betrugsmaschen des Internets.
Die Maschen werden immer ausgeklügelter
Sie glauben, Ihnen könne nichts passieren, wenn Sie nur mal einfach aus Interesse auf eine dieser E-Mails antworten? Schließlich würden Sie auf gar keinen Fall vorab auch nur einen Cent überweisen. Und das bisschen Korrespondenz könne doch keinem weh tun? Dann lesen Sie mal, wie es einer deutschen Firma erging, die sich auf das Aufspüren von Betrügereien spezialisiert hat und zum Schein auf so eine E-Mail-Schlinge einging.
Episode 1: Das 25,5-Millionen-Dollar-Versprechen des Dr. Gred A.
Ein Herr Dr. Gred A. teilte der deutschen Firma mit, dass er diese deutsche Mailadresse vom Handelsministerium in Nigeria erhalten habe und die Deutschen um einen Gefallen bitten möchte. Er wäre Arzt und im Gesundheitsministerium in Lagos (Nigeria) tätig. Er hätte den Deutschen ein vertrauliches und risikofreies Geschäft vorzuschlagen, bei dem 25,5 Millionen US-Dollar von Nigeria nach Europa überwiesen werden sollten. 3 Millionen US-Dollar wären für die Deckung der durch dieses Geschäft entstehenden Kosten und 5 Millionen US-Dollar als Anteil für die Deutschen gedacht. Die restlichen 17,5 Millionen US-Dollar möchte er in Europa anlegen und bittet hierbei um den Rat der Deutschen.
In weiteren Mails erfuhren die Deutschen dann:
Sein vor kurzem verstorbener Vater wäre für eine der größten Öl- und Gasgesellschaften in Nigeria, einer staatlichen Gesellschaft, tätig gewesen. Und aus einem durch ein europäisches Unternehmen in einer Raffinerie in Nigeria durchgeführten Auftrag stünde noch ein Restguthaben zur Verfügung, welches man, wenn man über die richtigen Informationen und Beziehungen verfügte, ohne Probleme an eine in Europa ansässige Gesellschaft transferieren könnte.
Dies hätte ihm sein Vater, bevor er letztes Jahr an Herzversagen starb, mitgeteilt und ihm die nötigen Informationen und Dokumente ausgehändigt. Sein Vater hätte ihm auch eingeschärft, dass er sich wegen der Überweisung der Gelder an eine europäische Gesellschaft wenden solle, weil diese zuverlässig wären. Er könne dies nicht alleine durchführen, weil ihm als Angestellten im öffentlichen Dienst die Gründung von ausländischen Gesellschaften und die Eröffnung von ausländischen Konten nicht erlaubt wäre.
Es wäre lediglich eine europäische Gesellschaft und ein Konto in Europa notwendig. Die Eintragung der Gesellschaft ins nigerianische Handelsregister würde er veranlassen, und diese wäre innerhalb von ein bis zwei Tagen getätigt. Hierdurch würden zwar hohe Kosten fällig, da die Eintragungs- und Genehmigungsgebühren und auch die Steuer für zwei Jahre zu zahlen wären, aber diese würde er durch die Beleihung seines Hauses decken können. Darüber hinaus würden seines Wissens keine Kosten anfallen.
Episode 2: Die Anmeldung der Firma im nigerianischen Handelsregister
Die Deutschen gingen auf diesen Vorschlag ein und gaben Dr. Gred A. die Daten einer ihrer Firmen durch: Handelsregisterauszug, die Gründungsurkunde und eine deutsche Bankverbindung.
Wenige Tage später faxte Dr. Gred A. Dokumente der Eintragung dieser Firma ins nigerianische Handelsregister. Zusätzlich lagen Quittungen über etwa 30.000 US-Dollar bei, die Dr. A. ausgelegt und beglichen hätte. Das schuf zunächst Vertrauen.
Da die Zahlung über die Nigerianische Zentralbank abgewickelt werden sollte, musste noch eine Erlaubnis des Finanzministeriums eingeholt werden.
Episode 3: Ein Telefon-Termin beim nigerianischen Finanzminister
Dafür arrangierte Dr. Gred A. sogar einen Telefon-Termin für die Deutschen beim nigerianischen Finanzminister. Der Finanzminister war auch persönlich dran. Nach einer kurzen Suche fand der Minister die betreffende Akte auf seinem Schreibtisch und teilte den Deutschen mit, dass er gern helfen wolle und die Akte schnellstens weiterreichen würde.
Es wäre jedoch noch eine Gebühr in Höhe von 3.700 US-Dollar im Finanzministerium zu entrichten. Dies könne der Einfachheit und der gewünschten Schnelligkeit halber auch durch seinen Berater erledigt werden. Die Deutschen könnten diese Gebühr einfach per Western Union in bar bei jeder Bank oder in jedem Bahnhof einzahlen und ihm die Identifikationsnummer zukommen lassen, so dass sein Berater mit Hilfe der Identifikationsnummer das Geld bei einer Western Union - Filiale in Lagos abheben könne.
Die Deutschen teilten Dr. A. mit, dass sie diese Gebühr aus verständlichen Gründen nicht entrichten würden und dass dies durch ihn geschehen müsse. Erst wehrte er sich und bat die Deutschen, ihm das Geld vorzustrecken, da er jetzt wirklich nach den bisher schon bezahlten Steuern für die Gesellschaft und die Eintragungsgebühren kein Geld mehr hätte. Er würde den Deutschen dieses sofort zurückzahlen, wenn die Überweisung der 25,5 Millionen US-Dollar erfolgt wäre. Die Deutschen blieben hart, zahlten nicht.
Nach einigen Tagen erhielten die Deutschen dann ein Mail, dass Dr. A. einen Bekannten gefunden hätte, der ihm das Geld vorstrecken würde. Er wäre auch sofort ins Finanzministerium gegangen, um die offene Gebühr für die Deutschen zu entrichten, man hätte ihn jedoch weggeschickt, da er keine Vollmacht des ausländischen Unternehmens dabeigehabt hätte. Er bat um die Ausstellung einer Generalvollmacht, um für das Unternehmen die Gebühr einzahlen zu können.
Episode 4: Einen nigerianischen Anwalt für 7.500 US-Dollar
Die Deutschen stellten Dr. A. eine Vollmacht für die Bezahlung der 3.700 Euro ans Finanzministerium aus. Der teilte dann mit, die Summe im Beisein eines Anwalts eingezahlt zu haben. Und es kam kurz darauf tatsächlich eine Bestätigung der Nigerianischen Zentralbank. Aber für die Unterzeichnung der Auszahlungs- und Haftungsvereinbarung durch einen nigerianischen Anwalt wären 7.500 US-Dollar fällig. Die Deutschen lehnten jedoch weiterhin hartnäckig jede Vorkostenzahlung ab. Der Kontakt brach zunächst ab. Nun fingen die Deutschen an zu recherchieren.
Episode 5: Recherchen führten ins Leere - alles war komplett erfunden
Die Deutschen riefen die Auskunft in Nigeria an und ermittelten die Rufnummer des Gesundheitsministeriums, um zu prüfen, ob es dort einen Mitarbeiter mit dem Namen Dr. Greg A. gibt. Der Name war dort unbekannt.
Die Deutschen ermittelten über die Auskunft die offizielle Rufnummer des Finanzministeriums und baten an der Zentrale, sie direkt mit dem Finanzminister zu verbinden. Dieser würde die Deutschen persönlich kennen und ein Gespräch ganz sicher annehmen. Die Dame an der Zentrale war sehr freundlich und teilte den Deutschen mit, dass sie sie ganz sicher durchstellen würde oder den Minister zumindest fragen würde, ob er ein Gespräch annehmen wolle, der Minister jedoch schon seit einer Woche auf einer Dienstreise wäre und daher nicht erreichbar sei. Die Deutschen sollten doch bitte in etwa 3 Tagen noch einmal anrufen.
Das geführte, sehr wirklichkeitstreue Gespräch mit dem hilfsbereiten Finanzminister stellte sich also als Gag heraus.
Die Deutschen ermittelten über die öffentliche Auskunft die Rufnummer und die Faxnummer der Zentrale und prüften, ob der genannte Name des Vaters von Dr. Greg A. bekannt sei. Hierzu verfassten die Deutschen ein offizielles Schreiben und baten um dringende Weiterleitung an den Geschäftsführer Gaius Jackson O.. Den Namen des Geschäftsführers ermittelten die Deutschen durch Websites über Nigeria und die Staatsunternehmen Nigerias.
In diesem Schreiben baten die Deutschen um die dringende Bestätigung der Rechtmäßigkeit und Gültigkeit ihnen vorgelegter Dokumente und die Richtigkeit der ihnen genannten Namen. Zwei Tage später erhielten die Deutschen einen Anruf von einer Person, die sich als Managing Group Director Jackson Gaius O. vorstellte. Herr O. bat die Deutschen, ihn zukünftig nur noch über seine Direktnummer oder über sein Handy anzurufen und gab den Deutschen zusätzlich auch noch seine Direkt-Faxnummer und seine E-Mail-Adresse.
Seine Auskunft: Die von den Deutschen genannten Namen seien ihm völlig unbekannt, die ihnen vorgelegten Dokumente gefälscht und lediglich die Vertragsnummer sei echt. Er hätte sich die Unterlagen aus dem Archiv angefordert. und würde uns innerhalb der kommenden Tage über die Sachlage bezüglich der Vertragsnummer informieren.
Episode 6: Überraschung - Ein Staatsunternehmen wolle nun angeblich die 25,5 Millionen US-Dollar nach Deutschland überweisen
Wenige Tage später erhielten die Deutschen eine Mail, die sie wirklich überraschte. Der Direktor eines der größten Staatsunternehmen mit einem Umsatz von mehreren Milliarden US-Dollar jährlich, Herr O., teilte ihnen mit, dass bei ihm wirklich noch 25,5 Millionen US-Dollar aus einem Auftrag offen stünden und ins Ausland transferiert werden könnten. Er hätte noch nie ein privates Geschäft durchgeführt, da man ihn sehr stark kontrollieren würde, aber aufgrund der sehr unsicheren politischen und wirtschaftlichen Lage würde er gern den genannten Betrag zu den gleichen Bedingungen, die die Deutschen schon seitens dieses Betrügers, Dr. Greg A., genannt bekommen haben, ins Ausland überweisen und dort anlegen.
Die Deutschen hegten in diesem Moment keinen Verdacht, dass es sich hier lediglich um einen weiteren Betrugsversuch handelt, da sie ihr Schreiben an eine offizielle Faxnummer zu Händen des Managing Group Directors geschickt hatten. Sie gingen daher davon aus, dass es sich hierbei um die genannte Person handelt.
Auch hier gab es jedoch wieder neue Vorkosten in Höhe von 4.500 US-Dollar zu begleichen, bevor der Betrag transferiert werden könne. Die Deutschen weigerten sich zu zahlen, und Herr O. fand nach einigen Tagen einen Weg, das Geld vorzustrecken und die Gebühr für die Deutschen zu begleichen.
Der Versuch, zu prüfen, ob die Deutschen wirklich mit dem wahren Jackson Gaius O. verhandelten, scheiterte mehrfach, weil die Sekretärinnen nicht richtig durchstellten und sie immer bei der falschen Person landeten. Auch der Hinweis, dass sie Herr O. kennen würde und ihren Anruf erwartete, fruchtete nicht. Sie wurden mehrfach mit dem Hinweis abgewiesen, dass Herr O. zur Zeit nicht erreichbar wäre.
Schließlich gelang der Kontakt doch noch. O. wollte jedoch auf keinen Fall seine offizielle Dienstdurchwahl preis geben. Für die Deutschen war damit ziemlich klar, dass sie es auch hier wieder mit der falschen Person zu tun hatten.
Die Zahlungsanweisungen landeten irgendwann wieder bei der Nigerianischen Zentralbank, da diese für die Auslandsanweisungen zuständig war. Hier war wieder eine Gebühr per Baranweisung durch Western Union zu zahlen, und die Deutschen weigerten sich wieder, diese zu übernehmen. Auch Herr O. weigerte sich, da er zur Zeit kein Geld zu Verfügung habe und die Deutschen ja auch einen kleinen Beitrag zum gemeinsamen Geschäft leisten könnten.
Episode 7: Und noch ein Trick - eine staatliche Fondsgesellschaft mit Sitz in Amsterdam
Nachdem auch hier wieder ein Disput entstand, wer denn jetzt die Gebühr zu zahlen habe, machte ein guter Bekannter und der Finanzberater von Herrn O. diesen darauf aufmerksam, dass es auch noch einen anderen Weg gäbe, das Geld an die Deutschen auszuzahlen. Es gäbe da eine staatliche Fondsgesellschaft, die auf Anweisung durch staatliche Gesellschaften Zahlungen von Europa aus auf europäische Konten tätigen würde. Hier wäre zwar das Prüfverfahren kompliziert, jedoch wäre dies ja ein mögliche Lösung.
Wieder erhielten die Deutschen zahlreiche Dokumente, die sie als die Eigentümer des Kapitals auswiesen. Zwei Wochen später rief sie ein Herr dieses Fonds aus Amsterdam an, teilte mit, dass er von einer Filiale des Nigerianischen Finanzministeriums aus Amsterdam anriefe und dass ihm der Überweisungsauftrag der NNPC vorliegen würde. Er würde den Deutschen eine Bestätigung mit ihren Bankdaten per Fax zukommen lassen, und die Deutschen sollten ihm diese lediglich bestätigen. Er würde ihnen innerhalb weniger Tage einen Termin für die Unterzeichnung von irgendwelchen Verträgen zukommen lassen, und sie sollten ihm dann auch diesen Termin bestätigen.
Zusammen mit diesem Fax bezüglich eines Termins, der schon für den morgigen Nachmittag angesetzt war, erhielten sie die Aufforderung, 12.800 US-Dollar in bar mitzubringen und mehrere Dokumente, die sie vorher von Herrn O. erhalten hatten. Der geforderte Betrag wäre die Prüf- und Auszahlungsgebühr für die zu erfolgende Zahlungsanweisung auf ihr deutsches Konto.
Die Deutschen setzten sich daraufhin mit der Nigerianischen Botschaft in Holland in Verbindung und baten um Bestätigung, dass diese ihnen genannte Filiale des Nigerianischen Finanzministerums und der Name des Bevollmächtigten unter der ihnen angegebenen Anschrift überhaupt existieren. Die Antwort war klar: Es handelt sich hier um Betrug! Es gibt keine Filiale irgendeines Ministerums in dieser Stadt in Holland.
Um das Spiel weiterhin zu spielen, baten die Deutschen den Bevollmächtigten auf ausdrücklichen Wunsch ihres Anwalts um die Auskunft, über welche Bank in welcher Stadt das Kapital überwiesen werden soll. Auch um die Angabe des zuständigen Ansprechpartners baten die Deutschen. Und um welche Gebühr es sich genau handeln würde und wen man im Finanzministerum in Nigeria kontaktieren dürfe, um die Rechtmäßigkeit der Gebühr bestätigen zu lassen, wurde erfragt.
Wenig später kam die Antwort auf die bei seriösen Geschäften völlig üblichen Fragen: Irgendwelche Bankdaten würden grundsätzlich niemals herausgegeben und eine Überprüfung irgendwelcher Gebühren würde man nicht akzeptieren. Man würde, da die Deutschen nicht bereit wären, auf die übliche Vorgehensweise einzugehen, die Auszahlungsbestätigung eben an die NNPC zurückschicken.
Die Deutschen baten darum. Danach hörten sie nie wieder von diesem Pseudo-Bevollmächtigten eines Pseudo-Ministeriums.
Episode 8: Die Tricks reißen nicht ab - ein Firmenkonto in Nigeria
Da jetzt schon zwei Versuche an der Sturheit der Deutschen gescheitert waren, schlug Herr O. den Deutschen nun vor, direkt in Nigeria ein Firmenkonto zu eröffnen, um das Geld innerhalb Nigerias zu transferieren. Anschließend wäre es relativ einfach für sie, das Geld innerhalb ihres Unternehmens von einem Konto in Nigeria auf eine Konto in Europa zu transferieren. Außerdem hätten die Deutschen dann ja schon die Bestätigung, dass alles mit rechten Dingen zugeht und wären dann sicherlich auch bereit, von diesem Konto eventuelle Vorausgebühren zu zahlen.
Dies klang einleuchtend, und die Deutschen stimmten zu, dass sie einen Anwalt, der ihnen von der Deutschen Botschaft in Nigeria empfohlen wird, mit der Kontoeröffnung für die Firma zu beauftragen. Die Antwort von O.: Wie die Deutschen es nur wagen könnten, mit solch vertraulichen Dingen irgendwelche fremden Anwälte zu beauftragen, die anschließend auch in der Lage wären, das Konto zu plündern.
Er wollte wirklich, dass einer oder alle der Direktoren der deutschen Gesellschaft nach Nigeria kommen. Da die Deutschen wußten, dass ein Menschenleben in Nigeria nur sehr wenig wert war und dass Entführungen und Erpressungen an der Tagesordnung waren und die Deutschen zudem sicher waren, dass die Person, mit der sie die ganze Zeit verhandelten, nicht wirklich O. war, teilten sie mit, dass dies aufgrund aktueller Geschäfte nicht möglich wäre.
Episode 9: Letzter Versuch der Nigerianer - ein bankeninternes Telex
O. fragte an, ob die Deutschen denn bereit wären, dem begonnenen Geschäft doch noch eine letzte Chance zu geben, wenn ihre Hausbank eine Überweisungsbestätigung der Nigerianischen Zentralbank als bankeninternes Telex erhalten würde, die vorauszuzahlenden Steuern in Höhe von 2 Prozent der Überweisungssumme im voraus an das Finanzministerium zu überweisen. Der Ablauf wäre folgender: Die Nigerianische Zentralbank verpflichtet sich, die sofortige Überweisung des Kapitals in Höhe von 25,5 Million US-Dollar unter der Bedingung vorzunehmen, dass seitens der deutschen Hausbank bestätigt wird, dass die 2 Prozent im voraus zu zahlende Steuer an das Finanzministerium in Nigeria geleistet wurde.
Die Deutschen waren wirklich gespannt, ob dies wirklich möglich sei und stimmten diesem Prozedere zu. Schließlich bedeutete dieses bankeninterne Telex so viel wie eine Bankgarantie der Nigerianischen Zentralbank gegenüber der deutschen Hausbank und kann von dieser auch bankenintern auf Echtheit überprüft werden.
Doch auch nach mehreren Wochen ist ein solches Telex nicht angekommen. Aus Erfahrungsberichten von anderen Opfern ist jedoch bekannt, dass es solche bankeninterne Telexe schon des öfteren gegeben hat und nach Überweisung der 2 Prozent (im vorliegenden Fall wären es über 510.000 US-Dollar gewesen) wurde dann seitens der eigenen Bank festgestellt, dass es sich um ein gefälschtes Telex gehandelt hat, und das nach Nigeria an "das Finanzamt" gezahlte Geld war weg. Denn es stellte sich kurze Zeit später heraus, dass das an das Finanzamt gezahlte Geld aufgrund einer vorgelegten gefälschten Vollmacht durch einen nigerianischen Anwalt vom Finanzamt mit der Begründung zurückgefordert wurde, dass es sich um eine Falschüberweisung handelt. Da es wirklich eine solche war, wurde das Geld seitens des Finanzamtes aufgrund der Zahlung einer hübschen Summe an den zuständigen Finanzbeamten innerhalb eines Tages wieder auf das vom Anwalt angegebene Konto überwiesen.
Fazit: Unternehmen und Behördengebilde wechseln täglich
Es macht keinen Sinn, hier irgendwelche Namen, Telefonnummern oder E-Mail-Adressen zu sammeln und zu veröffentlichen. Diese werden teilweise täglich neu erfunden und verändert. Es werden jegliche Dokumente, Briefköpfe, Stempel, Unterschriften und Pässe gefälscht oder gekauft. Es werden wahre Namen und echte Personen durch unechte Personen dermaßen echt nachgespielt, dass man sich in der Wirklichkeit vorkommt. Die wichtigen Personen an vielen Telefonzentralen in allen Ämtern werden durch regelmäßige Zuwendungen dienstbar gemacht und spielen das Spiel mit. Es wird ein erfundenes Unternehmensgebilde und ein Behördengebilde fiktiv mit Anschrift, Telefon, Faxnummer, Handynummer und passender E-Mailadresse für alle mitspielenden Personen und Behörden aufgebaut.
Dieser weltweite Betrug hat Ausmaße erreicht, die für den Normalbürger unvorstellbar sind. Professionelle Betrügerbanden mit Mafiastrukturen sind auf der ganzen Welt verstreut und arbeiten sich gemeinsam in die Tasche und gegenseitig die Kunden zu.
Mittlerweile werden die Geschäfte teilweise aus anderen Ländern abgewickelt. Dies bedeutet: Sie rufen Ihren Geschäftspartner oder den Pseudo-Finanzminister unter einer nigerianischen Rufnummer an, der Anruf wird an eine spanische Rufnummer weitergeleitet, und hier nimmt ein am Swimming-Pool liegender Nigerianer das Gespräch an und beantwortet gutgelaunt ihre Fragen und weist seine Privatsekretärin an, innerhalb der nächsten Stunde das von Ihnen gewünschte Dokument von einem Faxgerät in Nigeria versenden zu lassen.
Warnung: Die Daten der Deutschen werden für Drogengeschäfte missbraucht
Sollte Ihnen jemals ein solches Angebot unterbreitet werden, beantworten Sie weder das erste noch folgende Mails, geben Sie auf gar keinen Fall Ihre persönlichen Daten wie Anschrift, Bankdaten, Ihren Briefkopf, Geburtsdatum, Firmenunterlagen oder Firmenbriefköpfe, Vollmachten, Handelsregisterauszüge weiter oder versenden irgendwelche Einladungen für einen Besuch in Europa.
Mit Ihren Daten und Unterlagen werden Dokumente, Vollmachten und Visa gefälscht und reger Handel im Drogenmilieu getrieben.
Natürlich können Sie sich nicht mehr daran erinnern, dass Sie irgendwann einmal einen kurzen Kontakt zu einem nigerianischen Geschäftsmann hatten und bringen diesen erst recht nicht mit irgendwelchen internationalen Drogenorganisationen in Verbindung. Auch wenn Sie mangels Beweisen wieder freigelassen werden: Beschattet und verdächtigt werden Sie weiterhin, und das Abhören Ihrer Telefonate und das Lesen Ihrer E-Mails werden Sie sich schon noch einige Monate gefallen lassen müssen.
Noch ein Hinweis zur Einreise nach Nigeria nach einer solchen Geschäftsanbahnung:
Wagen Sie dies nicht! Erfahrungsberichte von Opfern zeigen, dass es kein Problem darstellt, Ihnen bei der Einreise einen gefälschten Einreisestempel in Ihren Pass stempeln zu lassen. Sie sind somit illegal eingereist, erpressbar und riskieren eine mehrjährige Haftstrafe.
Die Polizei rät: Löschen Sie die E-Mail und antworten Sie nicht!
Das Bundeskriminalamt rät nach wie vor: Reagieren Sie auf keinen Fall auf eine E-Mail oder Post, die Ihnen ein lukratives Geschäft aus Afrika verspricht.
Weitere Tipps zur Prävention auf GoMoPa.