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OpenLimit meldet Bürgerclient zur Zertifizierung an

04.03.201012:32 UhrIT, New Media & Software
Bild: OpenLimit meldet Bürgerclient zur Zertifizierung an
Kowalski, BSI, (l) bescheinigt Gurov, OpenLimit, (m) und Stahnke, Siemens, (r) die Anmeldung.
Kowalski, BSI, (l) bescheinigt Gurov, OpenLimit, (m) und Stahnke, Siemens, (r) die Anmeldung.

(openPR) BSI bestätigt die Anmeldung auf der CeBIT

OpenLimit hat die Zertifizierung des Bürgerclients offiziell beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beantragt. Im Rahmen der IT-Branchenmesse CeBIT in Hannover übergab Bernd Kowalski, Abteilungsleiter Zertifizierung, Zulassung und Konformitätsprüfungen und Neue Technologien beim BSI, gestern das Bestätigungsschreiben über den Eingang des Zertifizierungsantrags dem CEO von OpenLimit Marc Gurov. „Wir freuen uns, dass wir den Bürgerclient bereits zur Zertifizierung anmelden konnten. Wir liegen damit komplett im Zeitplan“, so Gurov im Rahmen der Übergabe.

Sichere Online-Identifizierung mit Hilfe des Bürgerclients

Der Bürgerclient ist die Anwendersoftware für den neuen Personalausweis, der ab dem 01. November 2010 ausgegeben wird. Mit Hilfe des Programms können sich Ausweisinhaber zukünftig auch im Internet sicher und zweifelsfrei identifizieren. Außerdem ermöglicht die Software Anwendern die Nutzung der elektronischen Signatur und der Verschlüsselung. Die Meldebehörden stellen den Bürgerclient ab November als Download zur Verfügung. OpenLimit entwickelt den Bürgerclient als Subunternehmer von Siemens IT Solutions and Services, die als Generalunternehmer im Auftrag des Bundesministeriums des Inneren (BMI) für die Gesamtarchitektur der neuen Authentifizierungslösungen verantwortlich sind.

Evaluierung erfolgt nach strengen Sicherheitsrichtlinien

Das BMI legt höchsten Wert darauf, dass die Nutzer, die den Bürgerclient auf ihrem Rechner installieren, der Software vertrauen können. Darum sieht die Ausschreibung für den Bürgerclient vor, dass die Software den höchsten internationalen Sicherheitsanforderungen genügt. Dementsprechend wird sie jetzt nach den Vorgaben des internationalen Sicherheitskatalogs Common Criteria evaluiert und zertifiziert sowie gemäß den Vorgaben des Signaturgesetzes geprüft. Neben der technischen Evaluierung wird die Software auch einer umfangreichen Konformitätsprüfung hinsichtlich Gebrauchstauglichkeit und Barrierefreiheit unterzogen.

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