(openPR) Verschlüsselungs- und Authentifizierungstechnologie für mehr Datensicherheit
Berlin, 03. März 2010 - Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat entschieden, dass das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in seiner jetzigen Form nicht mit dem Grundgesetz in Einklang steht. Die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung verstoßen dem Gericht zufolge gegen Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes und sind "somit nichtig". Das Gericht fordert insbesondere "anspruchsvolle und normenklare Regelungen" in Bezug auf Datenschutz, Datensicherheit, Transparenz und Zugriffsrechte.
Der IT-Sicherheitsverband TeleTrusT Deutschland e.V. begrüßt die Aussagen, mit denen Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier zitiert wird, wonach in Zusammenhang mit Datenschutz und Datensicherheit die Maßgabe einer "anspruchsvollen Verschlüsselung" gilt.
Als Maßnahmen für mehr Datensicherheit führt das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich an:
- getrennte Speicherung (personenbezogener Daten)
- asymmetrische Verschlüsselung
- Vier-Augen-Prinzip verbunden mit
- fortschrittlichen Verfahren zur Authentifizierung für den Zugang zu den Schlüsseln
- revisionssichere Protokollierung von Zugriff und Löschung.
TeleTrusT-Geschäftsführer Dr. Holger Mühlbauer: „Das Bundesverfassungsgericht verweist auf IT-Sicherheitstechnologie, für deren adäquate Anwendung und Verbreitung sich TeleTrusT gemeinsam mit seinen Mitgliedern einsetzt. Dass diese Technologie durch das BVG ausdrücklich in Bezug genommen wird, zeigt, dass zeitgemäße IT-Sicherheitsverfahren Eingang in höchstrichterliche Entscheidungen gefunden haben. Dies ist begrüßenswert.“












