(openPR) Handschriftlich verfasste Dokumente sind im Computerzeitalter rar geworden. Doch gerade bei Zweifel an der Echtheit eines Testaments, eines Vertrages, einer Quittung oder einer Unterschrift kommt es auf die Schrift an. Über ein forensisches Schriftgutachten können speziell dafür ausgebildete Sachverständige mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Original oder Fälschung unterscheiden. Vor Gericht werden forensische Gutachten als Beweismittel anerkannt.
Bei der Analyse stehen dem Gutachter technisch ausgefeilte Methoden zur Verfügung. „Wir ermitteln die Urheberschaft und können bei Fälschungen, Herstellungstechnik oder Manipulationen feststellen“, so Borwin Holsträter, gerichtlich anerkannter Schriftsachverständiger der Detektei Lentz. Voraussetzung ist die Vorlage des Originals sowie unbefangen erstellte Schriftvergleichsproben im Original, vom vermuteten Verfasser. Jede Handschrift ist einmalig und hat als Sachbeweis einen sehr hohen Stellenwert. Bei den Ermittlungen in Strafverdachtsfällen arbeiten Detektive und Schriftsachverständiger eng zusammen. „So haben wir einen Verfasser von Drohbriefen anhand von belastendem Vergleichsmaterial eindeutig identifizieren können,“ verrät Borwin Holsträter. Nicht zu verwechseln ist die Arbeit des Schriftsachverständigen mit der eines Grafologen. Im Gegensatz zu forensischen Gutachten lassen grafologische Schriftvergleiche nur eine Deutung auf den Charakter zu und sind in Deutschland gerichtlich nicht zugelassen.