(openPR) In der Vergangenheit, aber auch heute kommt es noch täglich zu Bränden durch feuergefährliche Arbeiten.
Bekannte Brände waren zum Beispiel der Flughafenbrand Düsseldorf im Jahr 1996 mit mehreren Toten oder der Brand von einem großen Kühlhaus in Hamburg. Um nur zwei Beispiele zu nennen, bei denen die Brandursache auf feuergefährliche Arbeiten zurückzuführen war. Unter feuergefährliche Arbeiten, versteht man Arbeiten wie Schweißen, Schneiden oder zum Beispiel Löten.
Problematisch bei feuergefährlichen Arbeiten, ist vor allem das entsprechende Brandschutzmaßnahmen oft nicht richtig oder ganz unterlassen werden.
Auch wird oft die Gefährlichkeit von feuergefährlichen Arbeiten unterschätzt. So zum Beispiel die Reichweite vom Funkenflug. So kann die Reichweite vom Funkenflug, je nach Verfahren bis zu 20m betragen.
Um einen Brand bei feuergefährlichen Arbeiten zu verhindern, ist eine Brandschutzmaßnahme der Brandposten.
Der Brandposten ist eine entsprechend geschulte Person oder sogar ein ausgebildeter Feuerwehrmann, der während den feuergefährlichen Arbeiten, diese mit entsprechenden Löschgeräten absichert.
Der Brandposten kommt in der Regel von der auszuführenden Firma, die die feuergefährlichen Arbeiten durchführt. Der Brandposten kann aber auch durch den betrieblichen Brandschutzbeauftragten oder durch einen externen Dienstleister sichergestellt werden.
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