(openPR) Arbeitnehmer haben es heute schwer, Geldanlagen mit staatlicher Hilfe zu tätigen.
Je nach Einkommen besteuert der Staat konsequent, im Wege der Lohnsteuer/Einkommenssteuer, Erträge aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit in unterschiedlicher Höhe.
Umso erfreulicher ist es, dass der Staat bei wenigen ausgesuchten Anlageformen einen Zuschuss gewährt.
Der höchste Zuschuss, im Rahmen des 5. VermBG, beträgt 20%, innerhalb der jeweiligen Einkommensgrenzen.
Diese sogenannte Arbeitnehmersparzulage erhält man nur, wenn der Arbeitnehmer z.B. bei einer Wohnungsbaugenossenschaft, wie der Protectum Moderne Wohnungsbauge-nossenschaft eG, sein Geld spart.
Damit aber nicht genug.
In der Regel geben Arbeitgeber einen Zuschuss zu diesen Sparbeiträgen, die je nach Tarifvertrag oder individueller Regelung, bis zu 100% betragen können.
Dies bedeutet, dass der Eigenaufwand des Arbeitnehmers im Mittel nur bei 27% liegt. Anders ausgedrückt, 63% werden von Arbeitgeber, Staat und der Genossenschaft erbracht.
Bei der Protectum eG handelt es sich um eine etablierte und solide Wohnungsbaugenossenschaft, die bereits 1998 in das Genossenschaftsregister eingetragen wurde.
Mit dem investierten Kapital werden Wohnungen und Häuser erstellt und erworben. Somit leisten die Protectum eG und deren Mitglieder einen wesentlichen Beitrag zur Wohnraum-versorgung in Deutschland.
Zwischenzeitlich haben es über 12.000 Mitglieder geschafft, einen Wohnungsbestand von 14 Mio € zu erwerben. Und dass dieses Geschäft darüberhinaus für die Mitglieder ertragreich ist, zeigen die Bilanzzahlen der letzten Jahre.
Unabhängig von dem auch vorher operativen positiven Ergebnis wurden seit 2004 ununterbrochen Dividenden an die Mitglieder ausgeschüttet.












