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Ist markenrechtlich der Geltungs- oder der Bekanntheitsbereich maßgeblich?

28.01.201010:22 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Unternehmen streben die Eintragung von Marken an, um sich vor der unbefugten Benutzung ihrer Kennzeichen durch Mitbewerber schützen zu können.

Markenrechtlicher Schutz kann jedoch in unterschiedlichen Formen erlangt werden, so z.B. national, kontinental oder international.

Hat ein Unternehmen eine Marke lediglich national schützen lassen, vertreibt es Produkte unter dieser Marke jedoch über die Landesgrenzen hinaus, so stellt sich die Frage, ob mit dem Slogan „Die große internationale Marke“ geworben werden darf.

Diesen Fall hatten die Richter am OLG Hamm am 09.06.2009 (Az.: 4 U 222/08) zu verhandeln.

Sie stellten fest, dass die beschriebene Werbeaussage eine Irreführung i.S.d. § 5 UWG darstellt.

Einem Teil des Verkehrs sei die Möglichkeit zu unterschiedlich weiten Bereichen des Markenschutzes bekannt, weshalb dadurch eine Täuschung begangen werde.
Verstärkt werde dies im konkreten Fall dadurch, dass die große internationale Marke in drei Sprachen dargestellt werde.

Eine unmittelbare Beeinflussung des Kaufverhaltens nahmen die Richter nicht an, doch liege zumindest eine mittelbare vor, da es für die Reputation eines Unternehmens von Bedeutung sei, wenn die eigenen Marken auch internationalen Schutz genössen. Grund dafür sei die Annahme des Verkehrs, dass das Unternehmen nur internationalen Schutz beantrage, wenn es auch international tätig sei.


Fazit:
Werbemaßnahmen und deren genaue Gestaltung sollten vor der Veröffentlichung grundsätzlich unter rechtlichen Aspekten von einem spezialisierten Rechtsanwalt begutachtet werden. Dies kann vor kostspieligen juristischen Auseinandersetzungen schützen.



© RA Axel Mittelstaedt 2010 – LADM Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer; Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln www.ladm.com

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