(openPR) Die aktuelle Berichterstattung zur Qualität der Bankberatung zeigt einmal mehr, dass Anleger dort keine echte Beratung erwarten können sondern vielmehr versucht wird, durch reinen Produktverkauf den Unternehmensprofit zu maximieren. „Dabei schützt nur eine qualifizierte Beratung die Menschen vor Fehlentscheidungen, die gerade im Ruhestand verheerende finanzielle Folgen nach sich ziehen“, sagt Stefan Pflugmacher, Ruhestandsplaner in Starnberg. Der Bundesverband Der Ruhestandsplaner Deutschland e.V. fordert gesetzliche Vorgaben für die Qualität der Beratung – und setzt selbst Maßstäbe. Alle Mitglieder des BDRD e.V. müssen nachweisen, dass sie auf höchstem Niveau beraten. Dafür erhalten sie nach einer jährlich zu wiederholenden Prüfung das Gütesiegel des BDRD e.V.-zertifizierten Ruhestandsplaners verliehen.
Woran sind gute, qualifizierte Berater zu erkennen? Fünf Punkte, die bares Geld bedeuten:
1. Sie machen sich ein umfassendes Bild ihrer Kunden, analysieren die IST-Situation und erstellen daraus eine Hochrechnung der künftig möglichen Entwicklungen, unter Berücksichtigung von Kosten, Steuern und Inflation. Diese Bilanz muss bereits bestehende Vermögenswerte sowie künftige Ansprüche aus Rentenzahlungen enthalten.
2. Qualifizierte Berater erarbeiten zusammen mit dem Kunden die Ziele und berücksichtigen natürlich die persönliche Mentalität. In der Ruhestandsplanung geht es darum, die finanzielle Unabhängigkeit des Kunden bis ins hohe Alter zu sichern. Diese Beratung hat einen Zeithorizont bis zum 95. Lebensjahr. Ein früherer Zeitpunkt kann bei vielen Menschen dazu führen, dass das Geld im Ruhestand nicht reicht.
3. Die Beratung und Aufklärung erfolgt anlage- und anlegergerecht. Kunden müssen die Eigenschaften der vorgeschlagenen Finanzprodukte kennen, und was diese Eigenschaften bewirken könnten. Und natürlich müssen Anleger vorher ausführlich über Chancen, Risiken und Zusammenhänge umfassend informiert werden – nicht nur anhand eines Risikomerkblattes.
4. Völlige Transparenz bei den Kosten. Ein qualifizierter Berater legt alle Kosten für den Kunden offen und weist auf alle Zahlungsströme hin, die auch vom Produktgeber an den Berater fließen. Die Ruhestandsplaner leisten die Beratung bis zur Erstellung einer anlegergerechten Strategie dabei ausschließlich gegen Honorar. Bei der Umsetzung werden je nach Kundeninteresse (steuerliche Gesichtspunkte) sowohl Honorar- wie Provisionsmodelle genutzt, der Kunde dabei über alle Zahlungsströme informiert.
5. Ein qualifizierter Berater übernimmt Verantwortung, erteilt Rat und begründet seine Empfehlungen. Er protokolliert die gesamte Beratung schriftlich, so dass der Kunde auch nach einiger Zeit alle Entscheidungen und die Gründe dafür nachvollziehen kann.
„Diese umfassende Beratungsleistung verträgt sich nicht mit einem reinen Produktverkauf, wie er immer noch in vielen großen Organisationen üblich ist“, sagt der Fachwirt für Finanzbetratung Stefan Pflugmacher. Diese Beratung kann nur von einem zertifizierten Ruhestandsplaner oder gleichwertig ausgebildeten Beratern geleistet werden.
„Der Anleger muss sicher sein können, dass die von einem Berater vorgeschlagenen Produkte zu ihm und seinen Zielen passen. Kein Produktverkauf ohne qualifizierte Beratung“, sagt Stefan Pflugmacher. „Der Test der Stiftung Warentest hat erneut gezeigt, wie erschreckend schlecht Anleger oftmals beraten werden“, so Stefan Pflugmacher. Vor allem drei wichtige Bereiche werden oft vergessen:
Das Langlebigkeitsrisiko
Die Berechnungen enden meist mit Rentenbeginn (67) Aber wie lange reicht das ausbezahlte Geld eigentlich, gerade vor dem Hintergrund der stark gestiegenen und weiter steigenden Lebenserwartung?
Inflation und Steuern
Die kalkulierten Renten werden im Laufe der Zeit durch Inflation und Steuern immer weniger reale Kaufkraft bringen und oftmals bis hin zu heutigem Hartz IV Niveau sinken. Selbst heute gut situierten Familien droht im Alter die Armutsfalle.
Zusätzlicher Kapitalbedarf
Der Erhaltungsaufwand im Alter für Eigenheim, Gesundheit und Lebensqualität wird wesentlich Höher ausfallen als befürchtet. Das zeigen bereits heute die steigenden Gesundheitsausgabe und Beiträge für Krankenkassen, ob privat oder gesetzlich.
Ohne professionellen Rat alle Faktoren für eine umfassende Ruhestandsplanung zu berücksichtigen, ist oft sehr schwer. Ruhestandsplaner können hingegen eine Strategie erstellen, die die bestmögliche individuelle Absicherung gewährleistet. Das bundesweite Gütesiegel, das vom BDRD e.V. für besonders qualifizierte Ruhestandsplaner vergeben wird, ermöglicht dabei Verbrauchern, einen unabhängigen, ausschließlich an ihren Interessen orientierten und fachlich hochqualifizierten Berater zu identifizieren.
Die Mitglieder des Bundesverbandes Der Ruhestandsplaner Deutschland e.V. BDRD übernehmen mit der Ruhestandsplanung immense Verantwortung in der Kundenberatung und -betreuung. Vom Verband zertifizierte Ruhestandsplaner verpflichten sich zur Einhaltung hoher ethischer und fachlicher Standards bei der Beratung. Ziel der Beratung ist die Sicherung der finanziellen Unabhängigkeit der Menschen im Ruhestand. In der Beratung durch zertifizierte Ruhestandsplaner werden die vom Bundesverbraucherschutzministerium diskutierten Richtlinien für eine anlage-und anlegergerechte Beratung bereits eingehalten und zum Teil deutlich übertroffen.
Ihr Kontakt vor Ort:
Stefan Pflugmacher
Fachwirt für Finanzberatung
Schatzmeister des Bundesverbander der Ruhestandsplaner Deutschland e.V
www.die-ruhestandsplaner.de
T: 08151 – 66 66 60
F: 08151 – 44 79 11
E-Mail:
Bundesverband Der Ruhestandsplaner Deutschlands BDRD e.V.
Pressesprecher Michael Mann
Bundesgeschäftsführer Klaus-Dieter Rommeiß
Schiffbauerdamm 40
10117 Berlin
T: 030-20624262
F: 030-20672969
E-Mail:
Web: www.BDRD.de










