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Alle Jahre wieder – ein Weihnachtsmärchen

(openPR) Berlin, 22. Dezember 2009 – Schon im Koalitionsvertrag schmückte sich die neue Bundesregierung mit fremden Federn: Sie schrieb sich die Steuerentlastungen in Milliardenhöhe zu, die ab dem 1. Januar 2010 die erweiterte Abzugsfähigkeit der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bringen soll. An den schon im Sommer 2009 von der Vorgängerkoalition beschlossenen Neuregelung wolle man „festhalten“. Unterschlagen wird dabei, dass die neue wie die alte Regierung damit nur einem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts gefolgt sind, das die bisherige Begrenzung für verfassungswidrig erklärt hatte. Allerdings führt das so genannte Bürgerentlastungsgesetz auch dazu, dass in vielen Fällen andere „sonstige Vorsorgeaufwendungen“, wie zum Beispiel für Unfall-, Haftpflicht- oder vor 2005 abgeschlossene Lebensversicherungen, überhaupt nicht mehr als Sonderausgaben abgesetzt werden können. Das kann nämlich dann passieren, wenn die abzugsfähigen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge das Limit von 2.800 Euro für Selbstständige, die diese voll selbst tragen, und 1.900 Euro für die meisten Lohn- und Gehaltsempfänger, die einen Arbeitgeberanteil dazu oder Beihilfen für die Krankheitskosten erhalten. Dass die „anderen sonstigen Vorsorgeaufwendungen“ ganz unberücksichtigt bleiben, hat das Bundesverfassungsgericht indes „nicht verlangt und vermutlich auch nicht gewollt“, meint Ecovis-Vorstand Professor Dr. Peter Lüdemann. Zwar gibt es jetzt, damit sich niemand schlechter stellen soll, eine so genannte erweiterte Günstigerprüfung, sprich: einen Vergleich mit den bis 2004 geltenden Höchstbeträgen für den Abzug von Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben. „Womit die Verwirrung komplett ist“, so Lüdemann, der aus diesem Anlass seine Gedanken über die Steuerpolitik in ein Märchen gekleidet hat:




Hallo liebe Kinder,
es war einmal ein Land, in dem galt das Prinzip der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit. Klingt unwahrscheinlich – ist aber so. Dieses Prinzip sah vor, dass nur der Teil des Einkommens besteuert wird, über den der Steuerpflichtige frei verfügen kann. Deshalb wurden nur die Nettoeinkünfte (Einnahmen minus Ausgaben nach Verlustausgleich und Verlustvor- und -rücktrag) erfasst. Deswegen waren auch Aufwendungen der privaten Lebensführung, soweit sie den Steuerpflichtigen unvermeidbar treffen, großteils abziehbar. Dazu gehörten alle Beiträge für Haftpflichtversicherungen (nicht Kasko), Krankenversicherungen und private Altersvorsorge. Ohne diese Absicherungen wird der einzelne im Schadensfall ein Sozialversicherungsfall, was den Staat und die Gesellschaft insgesamt mehr kosten würde als die generelle Abziehbarkeit dieser Absicherungs- und Vorsorgeaufwendungen.

Doch dann kamen in diesem Land der einfachen, gleichen und gerechten Besteuerung nach Leistungsfähigkeit die Politiker. Und erfanden Fördermaßnahmen, Sonderregeln, Ausnahmen, Gegenausnahmen, neue Sonderausgaben und schafften alte ab, beschäftigten die Gerichte, verteilten Wahlversprechen und pfuschten so lange in dem Gesetz herum, bis kein Gericht, kein Berater und schon gar nicht die Politiker noch eine Chance hatten, irgendetwas in diesem Gesetz richtig oder besser zu machen.

Gleichzeitig machte das Land ständig Schulden, da es sich Sozialversicherungssysteme und einen Ausgabenapparat leistete, der mit den laufenden Einnahmen nicht zu finanzieren war.

Seitdem wird das, was an der einen Stelle gegeben wird, an der anderen wieder genommen. Das gilt auch für verfassungsrechtlich gebotene Wohltaten. Auch in Zukunft wird sich daran – von einer kleinen, trügerischen Atempause abgesehen – nichts ändern, wenn man die gewaltige Neuverschuldung in Folge der Finanzkrise sieht und die Maastricht-Kriterien und die künftige Schuldenbremse bedenkt. Womit das Ganze immer undurchsichtiger, unverständlicher und ungerechter wird.

Dafür ist das aktuelle Verwirrspiel mit den Sonderausgaben nur ein Beispiel....

Na, liebe Kinder: Habt ihr auch schon herausgefunden, um welches Land es sich handelt?

Eben: Es ist die Bundesteuerpfuschrepublik Deutschland.

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