(openPR) Die SDK Süddeutsche Krankenversicherung ergänzt ihr modulares Tarifwerk "FLEXOprivat" um jeweils zwei neue Bausteine im ambulanten und zahnärztlichen Bereich. Die Tarife A210, A220, Z250 und Z260 sind untereinander und mit allen stationären Tarifen kombinierbar.
"Wir komplettieren unser generationenübergreifendes Tarifwerk. Damit heben wir uns von anderen privaten Krankenversicherern ab, die Paralleltarife bilden", so der Vorsitzende des Vorstands, Klaus Henkel. "Paralleltarife verhindern, dass junge und gesunde Menschen in die bestehenden Tarife nachwachsen und für eine gesunde Risikomischung sorgen. Deshalb steigen die Beitragskosten im Alter stark an."
Der Tarif zielt auf Menschen ab, für die aktive Vorsorge für die eigene Gesundheit und Eigenverantwortlichkeit einen hohen Stellenwert haben. Neben Erstattung von Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen übernimmt die SDK Kosten für einen allgemeinen Gesundheits-Check Up in Höhe von 750 Euro alle vier Jahre. Außerdem können Patienten eine ärztliche Zweitmeinung einholen - ein branchenweit neues Element in der Krankheitskostenvollversicherung. Der Anspruch auf Beitragsrückerstattung wird durch die Nutzung dieser Vorsorgeleistungen nicht beeinträchtigt. "Wir gehen davon aus, dass Versicherte durch die Vorsorge- und Steuerungselemente in diesen Tarifen weniger Beitragsanpassungen zu erwarten haben", so Henkel.
Die Erstattung ärztlicher Behandlungskosten erfolgt bis zu den Regelhöchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Bei Diagnose schwerer Krankheiten werden ab diesem Zeitpunkt alle hierauf entfallenden Kosten bis zum Höchstsatz der GOÄ erstattet. Darunter fallen bösartige Tumore, Leukämie, Niereninsuffizienz, multiple Sklerose, Implantierung von Spenderorganen, HIV-Infektion, Herzinfarkt oder Schlaganfall. Die Tarife haben Selbstbehalte von 1.000 (A210) und 2.000 Euro (A220). Bei Kindern werden diese halbiert.
Kosten für Zahnbehandlung, prophylaktische Leistungen, professionelle Zahnreinigung und kieferorthopädische Maßnahmen bis zum 18. Lebensjahr werden in den zahnärztlichen Tarifen zu 100 Prozent übernommen. Die Leistungen sind im Tarif Z260 bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) erstattungsfähig, im Tarif Z250 bis zum Regelhöchstsatz. Ab dem fünften Kalenderjahr entfällt die Zahnstaffel von 3.000 Euro für die ersten zwei Jahre und insgesamt 6.000 Euro für die ersten vier Jahre.









