(openPR) Crimereport hat sich auf den Weg gemacht und einige leitende Angestellte interviewt. In dem daraus entstandenen Artikel gibt es einige interessante Einblicke in die Vergangenheit, die Visionen und natürlich die Diskussion um die Bekämpfung der Versicherungskriminalität.
Der Versicherer setzt auf langfristige Partnerschaften und bezieht deutlich Stellung.
Die Öffentliche Versicherung Braunschweig ist vor dem Hintergrund ihrer 255jährigen, erfolgreichen Unternehmensgeschichte eng mit der Region verbunden. In ihrem Geschäftsgebiet ist die öffentlich-rechtliche Versicherung unangefochtener Marktführer - 400.000 Kunden schenken dem Unternehmen ihr Vertrauen. Dieses Vertrauen gründet sich vor allem auf Kompetenz und Verlässlichkeit: Die Fach-Kompetenz erfahren die Kunden in ihrer langen Geschäftsbeziehung immer wieder und sie verlassen sich zu Recht darauf, dass sie „gut aufgehoben“ sind bei der Öffentlichen.
Vertrauen durch Sicherheit
Das schließt insbesondere den sorgsamen Umgang mit den Versicherungsleistungen der Kunden ein. Denn das Vertrauen, das die Kunden in die Öffentliche Versicherung setzen, verpflichtet das Unternehmen gleichsam, etwaige Betrugsfälle aufzuklären. Daher ist Versicherungsbetrug für die Öffentliche ein sensibles Thema und wird sehr ernst genommen.
Unterstützt von einem ausgefeilten, wirksamen Frühwarnsystem prüft eine routinierte Expertengruppe verdächtige Vorgänge. Die Arbeit basiert dabei auf der auch im Strafrecht üblichen Unschuldsvermutung und bezieht die spezifische Kenntnis der individuellen Kundenbeziehung mit ein. Wunsch und Ziel dieser Arbeit ist es, einen Betrugsverdacht ausräumen zu können und so werden in konkreten Verdachtsfällen entlastende vor belastenden Indizien gewichtet.
Nur wenn sich ein Betrugsverdacht erhärten sollte, ist – im Sinne der Versichertengemeinschaft – Ziel die Abwehr unberechtigter Forderungen. Je nach Intensität der Aufklärungsarbeit werden die Kosten für forensische Gutachten, Ermittlungs-, Anwalts- und Gerichtskosten zurück gefordert. In letzter Konsequenz erstattet das Unternehmen auch Anzeige gegen den Betrugsverdächtigen.
Ein Fallbeispiel verdeutlicht die Angelegenheit:
Im dichten Verkehrsgewühl reicht eine kleine Unachtsamkeit aus, und ein Unfall ist passiert. Brenzlige Situationen gibt es zuhauf: Beim Ausparken, Abbiegen, Fahrstreifenwechsel usw.. Wer aber kommt schon darauf, dass jemand es eigens darauf anlegt, einen Verkehrsunfall zu verursachen und absichtlich auf das Gaspedal drückt, um das ebenfalls abbiegende Fahrzeug auf jeden Fall noch zu erwischen?
Zweifel kamen einem Versicherten auf, der beim gemeinsamen Abbiegen nach rechts in eine Kollision verwickelt wurde. Es war sich doch sicher, beim Abbiegen weder den Fahrstreifen gewechselt noch die Mittellinie wesentlich überfahren zu haben und bestand vorsorglich darauf, die Polizei hinzuzuziehen. Beim Personalienaustausch noch vor dem Eintreffen der Polizei zeigte sich der Unfallgegner sehr routiniert und vom Unfallgeschehen völlig unbeeindruckt. Nicht einmal ein Wort des Ärgers über das beschädigte Fahrzeug kam dem Unfallgegner über die Lippen.
Die Zweifel blieben dem Versicherten auch nach der Unfallaufnahme durch die Polizei, und wurden gegenüber der Öffentlichen Versicherung geäußert, die sich mit den Ansprüchen des Unfallgegners auseinander zu setzen hatte, nachdem die Polizei dem Versicherten die Schuld zuschrieb.
Recherchen der Expertentruppe ergaben, dass der seinerzeit 28jährige Braunschweiger in den letzten drei Jahren mit seinem VW-Golf an mindestens 18 Verkehrsunfällen als „Opfer“ verwickelt war. Viele der Beteiligten hatten gleich den Verdacht, Opfer eines provozierten Unfalls geworden zu sein. Gegenüber der Polizei und Versicherung räumten sie dann aber in der Regel ihre Schuld ein, weil sie keinem Menschen ein solches Verhalten zutrauten und niemanden zu Unrecht beschuldigen wollten. An soviel Pech mochte niemand glauben und der Unfallgegner erhielt statt der erhofften Entschädigung von der Öffentlichen Versicherung eine Strafanzeige.
Nach Abschluss der Ermittlungen wurde dem Braunschweiger vorgeworfen, das Fehlverhalten oder die Unaufmerksamkeit anderer Verkehrsteilnehmer ausgenutzt zu haben, obwohl die Verkehrsunfälle hätten vermieden werden können. Amts- und Landgericht sahen den Straftatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr als erwiesen an und verurteilten den 28jährigen zu einer Bewährungsstrafe und entzogen ihm für die Dauer von 9 Monaten den Führerschein.
Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass aufgrund der professionellen Vorgehensweise der Braunschweiger Experten das Entdeckungsrisiko bei der Öffentlichen Versicherung Braunschweig größer ist als im Markt.
Mehr Sicherheit - mehr Kunden
Der Schadenvorstand Dr. Bernd Höddinghaus bekräftigt gegenüber Crimereport, dass der kontinuierliche Einsatz der Experten für die Aufdeckung von Versicherungsbetrug zum Wohl der Kunden erfolge. „Das Versicherungsgeschäft basiert wesentlich auf Vertrauen. Und dieses Vertrauen ist auf Dauer nur gerechtfertigt, wenn wir unlauterem Verhalten nachgehen.“
In Braunschweig wurde Crimereport davon überzeugt, dass im Team mit den Versicherten noch immer die besten Ergebnisse erzielt werden.











