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Anerkennung der Schwerbehinderung - Was nutzt das?

20.10.200908:52 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Viele Kranke haben sich noch keine Gedanken darüber gemacht, ob und vor allem wozu sie sich mit den Versorgungsämtern "herumschlagen" sollen, um Ihre Krankheiten anerkennen zu lassen. Dabei entgehen ihnen in vielen Bereichen wie Beruf, Privat und Rente enorme Vorteile, die ein entsprechender Grad der Behinderung (GdB) mit sich bringt.
Krankheiten oder Behinderungen, die länger andauern, können auf Antrag beim zuständigen Versorgungsamt mit einem Grad der Behinderung bewertet werden. Dazu gehören nicht nur offensichtliche Behinderungen, sondern auch internistische Erkrankungen wie beispielsweise Diabetes und Herz-/Kreislauferkrankungen, psychische Krankheiten wie Depressionen, Panikattacken, Müdigkeitssyndrome und orthopädische Erkrankungen wie Bandscheibenvorfälle. Jede dieser Erkrankungen wird einzeln bzw. in sogenannten Funktionskomplexen bewertet und dann zu einem Gesamt-GdB (Grad der Behinderung) zusammengefasst.
Liegt dieser bei 30 – was bereits bei zwei Bandscheibenvorfällen erreicht werden kann – so kann bei der Agentur für Arbeit Gleichstellung beantragt werden. Dies ist insbesondere für Arbeitnehmer interessant. Wird die Gleichstellung anerkannt, so besteht arbeitsrechtlich weitgehend der gleiche Schutz wie bei Schwerbehinderung. Dies betrifft den besonderen Kündigungsschutz und die Freistellung von Mehrarbeit (auf Wunsch).
Werden die Erkrankungen mit einem Grad der Behinderung von 50 bewertet, so liegt Schwerbehinderung vor (Schwerbehindertenausweis). Arbeitsrechtlich kommt zu den vorgenannten Vorteilen noch Anspruch auf Zusatzurlaub hinzu. Als weitere Vorteile sind aber beispielsweise auch Steuerermäßigungen und verbilligte Eintritte bei vielen Einrichtungen und Veranstaltungen anzuführen.
Sehr wichtig ist gerade in der heutigen Zeit, dass Schwerbehinderte Anrecht auf vorgezogene Altersrente haben (sofern ausreichend rentenrechtliche Zeiten vorliegen). Dazu muss bei Rentenantragstellung die Schwerbehinderteneigenschaft vorliegen.
In Anbetracht dieser doch erheblichen Vorteile sollte man also nicht versäumen, zu prüfen, ob die Anerkennung einer Behinderung in Frage kommt und rechtzeitig den entsprechenden Antrag stellen bzw. sich von einem Profi helfen lassen.
Weitere Informationen unter www.rentenberatung-binsmaier.de oder Telefon 08131/3268-155

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