(openPR) Das Arbeitsgericht Berlin hat der „Freie Arbeiterinnen und Arbeiter Union Berlin“ im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt, zum Boykott gegen die „Neue Babylon Berlin GmbH“, die das Kino Babylon betreibt, aufzurufen.
Die „Freie Arbeiterinnen und Arbeiter Union Berlin“ will den Abschluss eines Haustarifvertrages erreichen und hat im Zusammenhang damit als Arbeitskampfmaßnahme zum Boykott des Babylon aufgerufen. Das Arbeitsgericht hat diese Maßnahme als rechtsunwirksam angesehen, weil es sich bei der „Freie Arbeiterinnen und Arbeiter Union Berlin“ nicht um eine tariffähige Gewerkschaft handele; sie sei deshalb nicht berechtigt, einen Arbeitskampf zu führen.
Arbeitsgericht Berlin, Einstweilige Verfügung vom 7. Oktober 2009, Az.: 48 Ga 17643/09





