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Webseiten von mittelständischen Unternehmen oft mangelhaft

09.10.200917:34 UhrWerbung, Consulting, Marktforschung

(openPR) Werbeagentur untersucht 400 Internetauftritte aus Rheinland-Pfalz

Viele rheinland-pfälzische Unternehmen schrecken potentielle Kunden mit einem unprofessionellen Internetauftritt ab. Dieser Meinung ist Ulrich Franke von der Werbe- und Internetagentur „Büro der Möglichkeiten“ mit Sitz in Pirmasens und Karlsruhe. Die Agentur hat rund 400 Webseiten von kleinen und mittelständischen Unternehmen in Rheinland-Pfalz untersucht. Bewertet wurden beispielsweise Design, Benutzerfreundlichkeit, Informationsgehalt, ob die Webseiten für Suchmaschinen optimiert sind oder Abmahnfallen lauern. „Das Ergebnis zeigt vor allem, dass die Bedeutung der eigenen Website von kleinen und mittelständischen Unternehmen häufig unterschätzt wird“, sagt Franke. Das erscheint unverständlich, da nahezu alle Unternehmen inzwischen selbst das Internet bei Ihrer täglichen Arbeit nutzen.



Schlechtes Design, fehlerhafte Links und komplizierte Benutzerführung, fehlende oder veraltete Inhalte, wie etwa Weihnachtsgrüße vom Vorjahr, die zu Ostern immer noch online sind, veranlassen den Besucher nicht nur zum schnellen Verlassen der Internetseite, sie erzeugen auch in Sekunden ein negatives Image des Unternehmens.

Investiert ein Unternehmen dann in einen neuen und besseren Webauftritt, so führt dies jedoch nicht zwangsläufig zum Erfolg im Internet. „Oft wenden sich Unternehmen fast schon verzweifelt an uns, die gerade sehr viel Geld in die Gestaltung einer neuen Website investiert haben und beklagen, dass Sie in Suchmaschinen wie Google nicht gefunden werden“, sagt Franke. Dies sei jedoch kein Wunder, da viele der Internetseiten überhaupt nicht entsprechend aufbereitet sind, um in Suchmaschinen auf den vorderen Plätzen gefunden zu werden, so Franke weiter. „Rund 80 Prozent der von uns untersuchten Webseiten, sind nicht einmal im Ansatz für Google optimiert. Das ist so, wie wenn sie sich ein neues Auto ohne Motor kaufen würden – es bringt sie nirgendwo hin.“

Unterschätzt werden auch häufig die rechtlichen Anforderungen, die der Gesetzgeber an den Anbieter einer Internetseite stellt und die möglicherweise drohenden Konsequenzen daraus. „Oft werden fahrlässig oder aus Unwissenheit, grundlegende Dinge missachtet. Das fängt bei der Verletzung von Urheberrechten an und hört bei einer mangelhaften AGB oder einem unvollständigen Impressum noch lange nicht auf“, berichtet der Internetmann Franke weiter. Weitere Beispiele dafür seien sind etwa die Angaben zum Widerrufsrecht, Hinweise zum Jugendschutz etwa beim Verkauf von Alkohol oder die neue Verpackungsverordnung, die gerade aktuell im Versandhandel eine große Roll spielt.

Wenn es um diese Fragen geht, holt sich die Agentur gerne Rat bei einem Experten, Herrn Rechtsanwalt Dr. Mathias Dieth aus Köln. Denn gerade was die Pflichtangaben bei gewerblichen Internetseiten angeht, ändert sich die Rechtslage oft rasant. Der Rechtsanwalt aus Köln gilt als Spezialist wenn es um Fragen zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das Urheberrecht und das Internetrecht geht. Liegt bereits eine Abmahnung vor, so empfiehlt sich in der Regel der juristische Expertenrat. Denn Abmahnungen müssen keineswegs stets hingenommen werden Vielmehr gilt es, diese zunächst auf Ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen und zu klären, in welcher Art und in welchem Umfang etwa eine Unterlassungserklärung abzugeben ist, die meist im Zusammenhang mit Abmahnungen gefordert wird.

Ein ansprechendes Design kombiniert mit rechtlich einwandfreien Inhalten, sinnvollen Funktionen sowie einer grundlegenden Optimierung für Suchmaschinen, ist nach Meinung des Internetexperten der Schlüssel zum langfristigen Erfolg im Internet. „Als Unternehmer muss man ganz klar erkennen, dass sich eine Investition in die eigene Website rechnet. Der Sinn und Wert einer gut gemachten Internetpräsenz erschließt sich sehr schnell, betrachtet man seine Internetseite wie einen zusätzlichen qualifizierten Mitarbeiter, der pausenlos für das eigene Unternehmen akquiriert.“

Eine kostenlose Analyse für Webseiten von Unternehmen und weitere Informationen zur Impressumspflicht bietet das „Büro der Möglichkeiten“ auf seiner Homepage an:

www.büro-der-möglichkeiten.de

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