(openPR) (Duisburg) Die KfW hat ihre staatliche Förderbank für energieeffizientes Sanieren oder Bauen ausgeweitet. Nun gibt es zinsgünstige Kredite auch für Einzelmaßnamen wie den Austausch der Fenster oder den Einbau eines Brennkessels. Ziel der staatlichen Förderung ist es, über Sanierungsmaßnahmen den Energieverbrauch der Häuser einzudämmen. Für diese Zuschussvariante sind nicht nur Besitzer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern berechtigt, sondern auch Besitzer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen sowie Wohnungseigentümerwohngemeinschaften.
Die Einzelmaßnahmen werden mit höchstens 5% der Investitionssumme, höchstens 2.500 € gefördert. Der Zuschuss für festgelegte Maßnahmenpakete im Rahmen des Co2- Gebäudesanierungsprogramm erhöht sich auf 7,5 % der Investitionssumme, höchstens 3.750 €. Bisher war der Zuschuss auf festgelegte Kombinationen aus mehreren Maßnahmen beschränkt, so dass er nur für umfangreiche Modernisierungen gewährt wurde. Seit Januar 2009 bietet sich der Vorteil, dass nicht mehr eine teure Rundumsanierung erfolgen muss, sondern Gebäude schrittweise saniert werden können und durch den KfW- Zuschuss gefördert werden.
Neben dem KfW-Zuschuss gibt es die Option eine Steuerermäßigung nach §35a Abs.2 EStG in Anspruch zu nehmen, sofern der obige Zuschuss nicht beantragt wurde.
Zu den handwerklichen Tätigkeiten im Sinne des Einkommensteuergesetzes gehören Tätigkeiten, die Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen betreffen. Dazu zählen u.a. Arbeiten an Innen- und Außenwänden sowie der Austausch von Türen und Fenstern. (vgl. BMF vom 26.102007, BStB l S.783). Hier ermäßigt sich die tarifliche Einkommenssteuer vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 %, höchstens 1.200 €. Vorraussetzung der Inanspruchnahme ist, dass eine Rechnung geschrieben wird und eine Zahlung auf das Konto des Erbringers erbracht wird.
(Sandra Jäger for GNS Network Hamburg)
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