Energiesparen wird teurer
(openPR) Die Bundesregierung macht Ernst und verschärft zum 1. Oktober 2009 die Energieeinspar-Verordnung deutlich. Es betrifft Neubauten und Sanierungsvorhaben gleichermaßen, denn undichte Fenster oder schlecht gedämmte Fassaden sind dann passé. Was auf den ersten Blick mit einer weiteren Einsparung von Energie zu tun hat, wirkt sich erst einmal schmerzhaft auf den Geldbeutel des Immobilienbesitzers aus.
Die Obergrenze des Energiebedarfs wird im Vergleich zur alten Regelung bei Neubauten um 30 Prozent gesenkt. Die dafür erforderlichen energetischen Maßnahmen werden umfangreicher und damit auch teurer. Selbst bei Altbauten schreibt der Gesetzgeber rigoros vor: Begehbare Dachböden müssen nach der neuen Verordnung bis Ende 2011 mit einer Wärmedämmung nachgerüstet werden. Auch den Nachtspeicherheizungen soll es an den Kragen gehen: Bis 2020 – so die Planungen – sind sie in Mehrfamilienhäusern auszumustern und durch energiesparendere Modelle zu ersetzen. Die neue Energieeinsparverordnung gilt für alle Bau- und Sanierungsvorgänge, die nach dem 30. September 2009 beantragt werden, allerdings räumt die KfW noch eine kleine Übergangsfrist für die Privatkunden ein. Sie gilt bis zum Jahresende – in dieser Zeit kann der Bauherr selbst entscheiden, ob er sich der alten oder neuen Regelung unterwirft.
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