(openPR) Bremen/Hameln: Das durch die Partnerschaft von bremen online services GmbH & Co. KG (bos) und dem Softwarehaus AM-SoFT IT-Systeme hervorgegangene Produkt 'ERV für Deutschland' hat durch den Beschluss des Bundeskabinetts nun rechtliche Rahmenbedingungen erhalten. Am 28. Juli 2004 wurde das 'Justizkommunikationsgesetz' von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries durch das Kabinett beschlossen. 'ERV für Deutschland' setzt die Anforderungen des Gesetzes für die elektronische Kommunikation mit und zwischen Gerichten um. Wenn das Gesetz in Kraft tritt, werden durch die Festigung des juristischen Rahmens die Anwendungsmöglichkeiten für die elektronische Kommunikation erweitert.
Bereits auf der CeBIT 2004 besiegelten bos und AM-SoFT ihre Partnerschaft und hoben das Produkt-Bundle 'ERV für Deutschland' aus der Wiege. 'ERV für Deutschland' besteht aus den Produkten 'DocumentBeam®' für den Elektronischen Gerichtsbriefkasten von AM-SoFT und 'Govello', einer OSCI-Kommunikations-Software auf Basis von Governikus, aus dem Hause bos. Beide Produkte sind praxisbewährt und zum Teil schon lange im Einsatz, ihre Kombination führt zu einer ganzheitlichen Kommunikations-Infrastruktur für die Justiz. Die vollständige Integration beider Basisprodukte erfolgt schrittweise und erlaubt den bestehenden Anwendern eine sanfte Migration im Sinne eines maximalen Investitionsschutzes. Beide Produkte besitzen unterschiedliche Stärken. So ist in das Produkt 'Govello' zum Beispiel eine Signaturanwendungskomponente integriert, DocumentBeam® legt größeres Gewicht auf die Integration von Fachlogik. 'ERV für Deutschland' ist attraktiv für die Benutzer, denn es deckt alle populären Kommunikationsformen ab. Das System ist schlank konzipiert, leicht beherrschbar im Betrieb und justizfachlich sowie technologisch zukunftsorientiert. Auch die bereits vorliegende Bundeslizenz für Governikus und deren Übertragung auf die Länder, macht die Lösung vorteilhaft. Die Beschaffung der Software-Komponenten für den elektronischen Rechtsverkehr in Deutschland ist mit geringem technischem Aufwand zu einem sehr guten Preis-Leitungs-Verhältnis möglich.
Der aktuelle Beschluss des Bundeskabinetts vom 28. Juli für das Justizkommunikationsge-setzes legt den Grundstock für den rechtlichen Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs. Brigitte Zypries unterstrich die Notwendigkeit für zeitgemäße Kommunikationsformen in der Justiz: "In Zeiten knapper finanzieller und personeller Ressourcen ist elektronischer Rechts-verkehr für eine moderne Justiz unerlässlich. Elektronisch übersandte Dokumente sind schneller beim Empfänger als Briefe und Faxe und sie haben zudem den Vorteil, dass man damit elektronische Akten anlegen kann. So können mehrere Bearbeiter gleichzeitig an einer Akte arbeiten. Das ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Bürgerinnen und Bürger schneller zu ihrem Recht kommen.", sagte die Bundesjustizministerin.









